
Mehr Geld für bedürftige Kinder ab 1. August
Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket
Das Starke-Familien-Gesetz stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für Kinder. Nachdem zum 1. Juli 2019 die Erhöhung des Kindergeldes und Neuregelung des Kinderzuschlags wirksam wurden, werden auch zum 1. August 2019 die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert, da die Bundesregierung das Bildungs- und Teilhabepaket reformiert hat. Der Fachbereich Soziales informiert über die Änderungen, die sich ergeben:
Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.
Schulstarterpaket
Das Schulstarterpaket steigt im Schuljahr 2019/2020 von 100 Euro auf 150 Euro pro Schuljahr. Ein neuer Antrag ist für Bestandskunden nicht notwendig, die Umstellung erfolgt automatisch.
Teilhabebeitrag
Der monatliche Zuschuss für zum Beispiel einen Sportverein, die Musikschule oder Freizeiten steigt von 10 Euro auf 15 Euro. Die Auszahlung der Differenz erfolgt ebenfalls automatisiert.
Mittagessen
Der bisherige Eigenanteil am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kita oder in einer Kindertagespflege entfällt ab dem 1. August gänzlich. Es werden die tatsächlichen Kosten übernommen.
Schülerbeförderung
Die vollen Kosten für die Schülerbeförderung werden übernommen, das heißt, die Eigenanteile für Eltern fallen weg. Auch der Eigenanteil am (ermäßigten) Schoko- Ticket für die Fahrt zur Schule entfällt.
Ein- und mehrtägige Fahrten
Weiterhin werden die Kosten für ein-und mehrtägige Fahrten mit der Kita oder der Schule übernommen.
Lernförderung/Nachhilfe
Die Kosten einer notwendigen Lernförderung können auf Antrag übernommen werden. Für die Übernahme der Kosten bittet die Bildung- und Teilhabe Abteilung um Vorlage einer aktuellen Teilnahmebescheinigung. Wegen der Vielzahl von Nachzahlungen bittet die Stadt Herne darum von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Weitere Informationen sowie die notwendigen Anträge und Bescheinigungen gibt es beim JobCenter und beim Fachbereich Soziales der Stadt Herne.