BI Dicke Luft
Anfrage zur Umweltrevision bei SUEZ
Die Bürgerinitiative (Bi) Dicke Luft hat sich wie folgt, in einem offenen Brief an Arnsbergs Regierungspräsident Hans-Josef Vogel, gewandt. Anlass ist der Inspektionsbericht zur Umweltrevision bei der Herner Firma SUEZ:
„Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Vogel,
erfreut haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Bezirksregierung Arnsberg am 01.08.2019 eine Umweltrevision bei der Firma SUEZ RR IWS Remedation GmbH in Herne Südstr.41 durch- geführt hat.
Im veröffentlichten Umweltinspektionsbericht vom 16.10.2019 sind die sieben insgesamt festgestellten Mängel, ihre Einstufung und die Daten der Mängelbeseitigung einzusehen. Bei der intensiveren Beschäftigung mit dem Umweltinspektionsbericht haben sich für uns einige Fragen ergeben, deren Beantwortung wir heute nach UIG mit diesem Schreiben beantragen.
Für die Beantwortung unserer 13 Fragen danken wir Ihnen schon jetzt. Wir haben außerdem noch die Bitte, in Zukunft zu beachten, dass es sich bei der Firma SUEZ nicht um eine Bodenbehandlungsanlage handelt, wie es in der Überschrift des Umweltinspektionsberichtes heißt, sondern um eine thermische Bodenreinigungs- und Abfallbehandlungsanlage.
'Geringfügige Mängel' Nummer zwei
Fehlende fristgerechte Durchführung einer diskontinuierlichen Emissionsmessung nach den Anforderungen des Genehmigungsbescheides vom 10.07.2018 (aus Umweltinspektionsbericht)
- 1. Diskontinuierliche Messungen sind im Genehmigungsbescheid für die für die Quellen 4-5, 2-3 und 5-9 festgelegt. An welcher Quelle wurde die Messung nicht fristgerecht durchgeführt?
- 2. Bei jeder der genannten Quellen finden sich mehrere Stoffe bzw. Stoffgruppen, für die Emissionsbegrenzungen im Genehmigungsbescheid festgelegt sind. Für welchen Stoff bzw. welche Stoffgruppe wurde die Messung nicht fristgerecht durchgeführt?
- 3. Die angemeldete Überwachung fand am 01.08.2019 statt. Erst ca. sechs Monate später wurde der Mangel laut Umweltinspektionsbericht behoben. Entsprechen diese sechs Monate der zwischen Betreiber und Bezirksregierung vereinbarten Frist?
'Geringfügige Mängel' Nummer Drei
Fehlende Aufschaltung des Parameters NOx an die Emissionsfernüberwachung nach den Anforderungen des Genehmigungsbescheides vom 10.07.2018 (aus Umweltinspektionsbericht):
- 4: Wann hat der Betreiber mit der Übermittlung der Daten der anderen festgelegten Parameter über das EFÜ an die Bezirksregierung Arnsberg begonnen? Ist die fehlende NOx-Aufschaltung zu diesem Zeitpunkt bereits von der Bezirksregierung bemerkt worden?
'Geringfügige Mängel' Nummer Vier
- 5: Welcher der Grenzwerte, die in der Nebenbestimmung 6.2 Nr.1 und 2 festgelegt sind, wurde falsch eingestellt?
- 6: Wie groß war die Abweichung zum im Genehmigungsbescheid vom 10.07.2018 festgelegten Grenzwert?
- 7: Grenzwerte werden festgelegt, um Umweltbeeinträchtigungen und damit auch gesundheitliche Risiken für den Menschen zu minimieren. Muss ein zu hoch eingestellter Grenzwert in einer kontinuierlich arbeitenden Messeinrichtung daher nicht mindestens als erheblicher Mangel eingestuft werden?
- 8: Unabhängig von der vorgenommenen Einstufung des Mangels kann die Bezirksregierung andere behördliche Maßnahmen in diesem sensiblen Bereich der Einhaltung von Grenzwerten ergreifen? Wenn ja, welche dieser Maßnahmen hat die Bezirksregierung ergriffen, um den Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken zu gewährleisten?
'Erhebliche Mängel' Nummer Fünf
Fehlende fristgerechte Funktionsprüfung einer kontinuierlich arbeitenden Messeinrichtung" (aus Umweltinspektionsbericht)
- 9: Hält die Bezirksregierung die Dauer von fast sechs Monaten für eine angemessene Frist, um die Funktionsprüfung einer Messeinrichtung nachzuliefern?
- 10: Wie hat der Betreiber es gegenüber der Bezirksregierung erklärt, dass eine Funktionsprüfung versäumt wurde, obwohl die Fristen in der Nebenbestimmung 6.8.8 im gültigen Genehmigungsbescheid eindeutig festgelegt sind?
- 11: Kann überprüft werden, ob in der Anlage möglicherweise mehr als 6 Monate falsche Messwerte ermittelt wurden?
'Erhebliche Mängel' Nummer Sechs
Fehlende Kalibrierung und Funktionsprüfung entsprechend der Anforderungen des Genehmigungsbescheides vom 10.07.2018 ( Konti-Messung NOx-Emissionen) (aus Umweltinspektionsbericht):
- 12: Wenn die Kalibrierung und Funktionsprüfung spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme (hier wohl eher nach Inanspruchnahme des Genehmigungsbescheides) nicht stattgefunden hat und dieser Mangel erst am 27.01.2020 behoben wurde, bitten wir um eine Erklärung, welche Werte der Betreiber nach Beseitigung des Mangels Nr. 3 am 12.08.2019, sprich der Aufschaltung des NOx-Parameters an die EFÜ, an die Bezirksregierung gemeldet hat. Handelt es sich um Zahlen ohne echten Wert, da Kalibrierung und Funktionsprüfung der Messeinrichtung erst sechs Monate später durchgeführt wurden.
'Erhebliche Mängel' Nummer Sieben
Wiederkehrende Überschreitungen des NOx-Emissionsgrenzwertes (aus Umweltinspektionsbericht):
- 13a: Für NOx hat der Betreiber seit Jahrzehnten eine Ausnahmegenehmigung. Im Genehmigungs- bescheid vom 10.07.18 wurden dem Betreiber erneut 400 mg/m³ NOx erlaubt statt 200 mg/m³. Man mag es kaum glauben, dass dieser 100% höhere Grenzwert wiederkehrend überschritten wird. a. Wie oft wurde der Grenzwert seit Inanspruchnahme der Genehmigung überschritten?
- b: Wie hoch war der maximal gemessene Wert?
- c: Mit welcher Messeinrichtung wurden die festgestellten Überschreitungen gemessen?
Wir bitten um eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Kalus (Sprecher der BI)"