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Damit Kinder, die bald schulpflichtig werden, zur Schule gehen können, gibt es wieder die jährlichen Anmeldungen (Symbolbild).

Stadt teilt Infos für Eltern künftiger Schulkinder mit

Anmeldungen an Grundschulen 2025 / 2026

Zum Schuljahr 2025 / 2026 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis einschließlich 30. September 2019 geboren sind. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder werden schriftlich über das Anmeldeverfahren informiert und zur Schulanmeldung aufgefordert.

Kinder, die nach dem genannten Zeitraum geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden. Das gilt, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Hinweise zur Schulanmeldung

Alle am 1. August 2025 schulpflichtig werdenden Kinder sind in der Zeit vom 23. September 2024 bis 27. September 2024 im Dienstzimmer der Schulleitung der gewünschten Gemeinschaftsgrundschule oder an der Katholischen Grundschule an der Bergstraße anzumelden. Bisher zurückgestellte Kinder müssen erneut angemeldet werden

Anmeldezeiten

Montag, 23. September 2024: 8:30 bis 10:30 Uhr und 14 bis 16 Uhr (insbesondere für Berufstätige)

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  • Montag, 23. September 2024, von 8:30 bis 10:30 Uhr

Dienstag, 24. September 2024: 8:30 bis 10:30 Uhr

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  • Dienstag, 24. September 2024, von 8:30 bis 10:30 Uhr

Mittwoch, 25. September 2024: 8:30 bis 10:30 Uhr

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  • Mittwoch, 25. September 2024, von 8:30 bis 10:30 Uhr

Donnerstag, 26. September 2024: 8:30 bis 10:30 Uhr

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  • Donnerstag, 26. September 2024, von 8:30 bis 10:30 Uhr

Freitag, 27. September 2024: 8:30 bis 10:30 Uhr

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  • Freitag, 27. September 2024, von 8:30 bis 10:30 Uhr

Anspruch auf Aufnahme

Jedes Kind hat Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart, also Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Bekenntnisschule. Das gilt jedoch nur im Rahmen der vom Schulträger, der Stadt Herne, festgelegten Aufnahmekapazität und den rechtlichen Vorgaben zur Klassenbildung. Falls die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zu vergebenden Plätze an einer Grundschule übersteigt, erfolgt ein Auswahlverfahren.

Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Über das Ergebnis werden die Erziehungsberechtigten schriftlich informiert. Kinder, die voraussichtlich einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben, werden von den Erziehungsberechtigten ebenfalls unmittelbar bei einer Grundschule angemeldet. Es wird empfohlen, in diesen Fällen einen Gesprächstermin mit der Schulleitung abzustimmen.

Weitere Informationen

Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind persönlich bei der Grundschule an. Für die Anmeldung ist die Anwesenheit des Kindes nicht erforderlich. Für die später erforderliche Vorstellung des Kindes wird die Schule einen gesonderten Termin vereinbaren.

Bei der Anmeldung sind das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes, der ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen sowie der Impfausweis des Kindes mit dem Nachweis der Masernschutzimpfung vorzulegen.

Montag, 19. August 2024 | Quelle: Stadt Herne