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Jörg Kock.

AOK NordWest hält Beiträge stabil

Gute Nachrichten zum Jahresbeginn für die rund 36.500 Versicherten der AOK NordWest in der Region Herne: Seit dem 1. Januar 2019 hält die AOK NordWest ihren Zusatzbeitragssatz mit 0,9 Prozent stabil und erweitert gleichzeitig ihr Leistungsangebot. Mit der Einführung des individuellen AOK-Gesundheitsbudgets von bis zu 500 Euro können AOK-Versicherte besondere Mehrleistungen in Anspruch nehmen. Der Gesamtbeitragssatz der AOK beträgt damit unverändert 15,5 Prozent. Dieser setzt sich aus dem bundesweit für alle Krankenkassen gültigen allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent zusammen.

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„Wir haben in den vergangenen Jahren stets vorausschauend und erfolgreich gewirtschaftet. Deshalb können wir unseren attraktiven Zusatzbeitrag trotz steigender Kosten im Gesundheitswesen stabil halten“, betonte AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. Nach Entscheidung der Bundesregierung ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr nur allein von den Mitgliedern zu zahlen, sondern muss künftig zur Hälfte auch von den Arbeitgebern aufgebracht werden. Das führt zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Mitglieder.

„Wir setzen unsere erfolgreiche Geschäftspolitik mit stabilen Finanzen und mehr Wachstum fort. Mit unserem geringen Zusatzbeitrag und den zusätzlichen Mehrleistungen sind wir jetzt noch attraktiver für alle gesetzlich Krankenversicherten in Herne“, sagt Kock. Der AOK-Serviceregionsleiter kündigte an, dass die AOK NordWest auch künftig ihren Versicherten ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis mit vielen Zusatzleistungen, einen kundennahen Service und innovative Versorgungsformen biete. Mit der Einführung des individuellen AOK-Gesundheitsbudgets von bis zu 500 Euro können alle AOK-Versicherten weitere exklusive Mehrleistungen in Anspruch nehmen. Innerhalb dieses Budgets zahlt die AOK beispielsweise zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr von je 50 Euro. Außerdem übernimmt die AOK die Kosten für Osteopathie, für Sonderleistungen bei Schwangerschaft und Reiseschutzimpfungen sowie die Kosten für nicht verschreibungspflichtige aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Erstattet werden dafür jeweils bis zu 80 Prozent der Kosten.

Mittwoch, 16. Januar 2019 | Quelle: AOK NordWest