halloherne.de lokal, aktuell, online.
Dr. Sascha Dewender

Jahresstatistik 2019

Arbeitsgericht Herne

Das Arbeitsgericht Herne, zuständig für die Stadt Herne sowie für den gesamten Kreis Recklinghausen (mit Ausnahme der Stadt Gladbeck), legt seine aktuelle Jahresstatistik für 2019 vor: „Im Jahr 2019 sind insgesamt 2.666 Klagen im Bereich der Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie darüber hinaus 24 sogenannte Beschlussverfahren in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten eingegangen – ein geringer Anstieg der Eingänge gegenüber dem Vorjahr um rund 2 Prozent.

Anzeige: Herner Sparkasse Solit 2025

Für die aktuellen 5 Richterstellen bedeutet dies eine durchschnittliche Prokopfbelastung von rund 538 jährlich bzw. 45 monatlich neu zu bearbeitenden Verfahren.

Bei den Streitgegenständen handelt es sich in der Mehrheit um Bestands-Streitigkeiten, insbesondere Kündigungsschutzklagen. Den nächstgrößeren Anteil machen sogenannte Zahlungsklagen aus, bei denen es um finanzielle Ansprüche verschiedenster Art wie zum Beispiel Vergütungen, Sonderzahlungen, Boni und Urlaubsentgelte geht. Weitere typische Streitgegenstände sind etwa Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Eingruppierungen, Versetzungen, betriebliche Altersversorgung, Urlaubsansprüche oder auch die Wirksamkeit arbeitgeberseitiger Weisungen gewesen.

Anzeige: Elisabeth Firmenlauf 2025

Im Jahr 2019 haben insgesamt 2.589 Verfahren erledigt werden können. Hiervon endeten 4 Prozent durch ein streitiges Urteil, die große Mehrheit (65 Prozent) hat durch einen Vergleich beendet werden können. „Die Zahl der Klage-Eingänge hat erstmals seit mehr als fünf Jahren wieder leicht zugenommen. Das Plus von rund 2 Prozent spiegelt wohl den aktuellen ´seitlichen` Konjunkturverlauf. Trotzdem sind wir aktuell in der Lage, die eingehenden Verfahren durchgehend regelmäßig zügig zu terminieren“, bewertet Arbeitsgerichtsdirektor Sascha Dewender die Bilanz. So werden aktuell rund 19 Prozent der Bestandsstreitigkeiten in weniger als einem Monat bzw. fast 75 Prozent in unter drei Monaten nach Eingang abgeschlossen."

Donnerstag, 23. Januar 2020 | Autor: Dr. Dewender, Direktor des Arbeitsgerichts