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Die CDU-Fraktion begrüßt die Ausgleichszahlung für die U3-Betreuung in Herne - das Land schickt 5,3 Mio. Euro als Förderung.

CDU-Fraktion begrüßt die 5,3 Mio. Euro vom Land NRW

Ausgleichszahlung für U3-Betreuung

Die schwarz-grüne Landesregierung hat den Kommunen in Nordrhein-Westfalen insgesamt eine Milliarde Euro als Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zugesagt, heißt es in einer Mitteilung der CDU-Fraktion von Mittwoch (16.10.2024). Das teilten die zuständigen Ministerien und die kommunalen Spitzenverbände mit.

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Die Stadt Herne erhält hiervon insgesamt 5.273.892 Euro, davon 4.350.998 im Jahr 2024 und 922.893 in 2025. Der Belastungsausgleich Jugendhilfe soll dazu dienen, den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten.

'Richtige Prioritäten gesetzt'

Dazu erklärt der Herner CDU-Fraktionsvorsitzende Christoph Bußmann: „Hier erkennt man, dass unsere CDU-geführte Landesregierung die richtigen Prioritäten setzt. Kinder, Jugendliche, Familie und Bildung stehen an erster Stelle. Gleichzeitig ist dies ein Signal, dass das Land fest an der Seite der Kommunen steht. Daher freuen wir uns sehr über diese finanzielle Maßnahme.“

Auch die CDU-Stadtverordnete Bettina Szelag freut sich über die Hilfe des Landes, die der Stadt Herne jetzt und in Zukunft zugutekommt: „Wir befinden uns in schwierigen Zeiten: Die Kassen, auch die des Landes, sind knapp. Deshalb freuen wir uns umso mehr über die Ausgleichszahlungen, da diese Mittel die bereits geleisteten oder eingeplanten Zahlungen des Landes für August 2021 bis Juli 2026 ergänzen. Vor allem ist bemerkenswert, dass die Landesregierung trotz nicht endgültiger Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden nach einem langwierigen und anspruchsvollen Prozess diese Mittel trotzdem zahlt. Dafür gebührt ihr unser Dank.“

Aufrechterhaltung und Ausbau der Betreuung

Die jugendpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Andrea Oehler, erklärt abschließend: „Die Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe war eine große Herausforderung, aber zugleich unfassbar wichtig für uns vor Ort. Die Mittel sichern nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern auch den so wichtigen Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder in unserer Stadt.“

Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten. Hierzu überprüft das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an.

Donnerstag, 17. Oktober 2024 | Quelle: CDU-Fraktion
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