
Nach telefonischer Vereinbarung
Ausländerbehörde vergibt Termine
Die Ausländerbehörde bietet ab Montag, 11. Mai 2020, nach vorheriger Terminvereinbarung folgende Dienstleistungen an:
Aufnahme biometrischer Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) sowie Visumangelegenheiten: Terminvereinbarung montags – donnerstags 8-16 Uhr, freitags 8–13 Uhr unter 023 23 /16- 45 00. Aushändigung elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Terminvereinbarung mittwochs 8 –12 Uhr unter 0 23 23 /16-36 14.
Asyl- und Duldungsangelegenheiten sowie Abgabe von Verpflichtungserklärungen: Terminvereinbarung montags – donnerstags 8–12 Uhr unter 0 23 23 / 16-4552.
Für sonstige Anliegen, die der dringenden Klärung bedürfen, stehen folgende Servicehotlines der Ausländerbehörde montags – donnerstags 8–16:00 Uhr, freitags 8–13 Uhr zur Verfügung: 0 23 23 /16-3352, -4551, -3455, -4557, -4567, -3701, -4555, -4554, -3622, -4702.
Die Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde bietet ab dem 11. Mai 2020 persönliche Beratungsgespräche, Antragstellungen und Urkundenaushändigungen nach vorheriger Terminvereinbarung montags – donnerstags 8–16 Uhr, freitags 8–13 Uhr unter 0 23 23 / 16- 3694, -4566, -4577 an.
Sonstige Anträge und Anliegen können unterschriftlich weiterhin auf dem Postweg oder als pdf-Anhang per E-Mail an übersandt werden.