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Azubis sind ab dem ersten Tag in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert (Symbolbild).

Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Auszubildende: Vom ersten Tag an abgesichert

Im August und September beginnt erneut das neue Ausbildungsjahr. Gut zu wissen: Auszubildende sind ab dem ersten Tag in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Dieser Schutz erstreckt sich von Leistungen zur Rehabilitation über Erwerbsminderungs- bis hin zu Hinterbliebenenrenten.

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Während der Ausbildung verdienen junge Menschen meist wenig Geld. Neben Steuern müssen sie auch Abgaben für die Sozialversicherung zahlen – unter anderem für die Rentenversicherung. Diese Beiträge sind aber gut angelegt, denn damit sorgen die Jugendlichen bereits für ihr Alter vor. Zudem können Berufseinsteigenden weitere wichtige Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

Anspruch auf Rehaleistungen

Azubis sind bereits ab Tag eins der Ausbildung gegen die Risiken eines Arbeitsunfalls oder bei einer Berufskrankheit abgesichert. Zudem haben sie Anspruch auf Rehaleistungen oder eine Erwerbsminderungsrente. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall sind die Angehörigen ebenfalls abgesichert: Die Rentenversicherung zahlt Renten an Witwen, Witwer, eingetragene Lebenspartner oder Waisen ihrer Versicherten. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt diese Absicherung auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten.

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Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre Berufsstarter und die Rente. Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden.

Freitag, 12. Juli 2024 | Quelle: Knappschaft Bahn See
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