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Grafik zur Wiedereinführung der Meisterpflicht.

Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Meisterpflicht

Herne. Die Bayrische Staatsregierung hat im Bundesrat unter der Drucksache 464/18 einen Entschließungs-Antrag zur Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefes eingebracht. Die Bundesregierung wird damit gebeten, in allen Handwerken, bei denen es fachlich geboten und rechtlich möglich ist, den verpflichtenden Meisterbrief wieder einzuführen. Matthias Hartwig, der Obermeister der Baugewerbe-Innung Herne/Castrop-Rauxel/Wanne-Eickel, sieht darin sowohl einen Schritt zum Verbraucherschutz als auch die Chance, wieder mehr jungen Menschen einen Ausbildungsplatz zu bieten. Er appelliert daher an die Politiker im Bund wie im Land, die Handwerks-Ordnung tatsächlich entsprechend zu ändern.

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Grafik zur Wiedereinführung der Meisterpflicht.

Seit knapp 15 Jahren kann in einer Vielzahl von handwerklichen Berufen jeder einen Betrieb eröffnen, der sich dies zutraut. Damit hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung für mehr Wettbewerb sorgen und die seinerzeit sehr hohe Arbeitslosigkeit senken wollen. Eine der 2004 liberalisierten Handwerks-Branchen ist die der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger. Sie hatten sich schon im Vorfeld vehement gegen die Gesetzesnovelle gewehrt und argumentieren seitdem unverändert dagegen. Auch Obermeister Hartwig sieht sich in den Bedenken gegen den Verzicht auf den Meisterbrief als Eingangs-Voraussetzung und als Nachweis der Fachkunde bestätigt: Die Zahl der Betriebe im Innungsbezirk habe sich zwar deutlich erhöht. Es handele sich dabei aber ganz überwiegend um Kleinstfirmen, die meist nur eine geringe Lebensdauer haben und nach wenigen Jahren vom Markt verschwunden sind. Für die Kunden bedeute es dann, dass sie keinen Ansprechpartner mehr finden, wenn sie Reklamationen haben und Nachbesserungen wollen. „Leider lassen sich zahlreiche private Bauherren vom niedrigen Preis verleiten. Und die öffentliche Hand vergibt ihre Aufträge meistens auch nur an den billigsten, nicht aber an den wirtschaftlichsten Anbieter, wie es eigentlich sein sollte“, beschreibt Hartwig die Misere, in die die Fachunternehmen geraten sind. Viele Kollegen-Firmen hätten ihre Belegschaften erheblich reduzieren müssen. „Es gibt eine große Zahl von Betrieben, die zwar zunächst preiswert, aber nur gering qualifiziert sind und deswegen Anlass zu Klagen bieten. Gerade das Zusammenspiel des jeweiligen Untergrunds mit Abdichtung, Kleber und den Fliesen oder Platten ist hochkompliziert. Dem sind diese Anbieter nicht gewachsen. Am Ende werden wir gerufen, um die Arbeiten zu Ende zu führen oder um Schäden zu beheben. Unterm Strich ist das ganze Projekt für die Kunden dann in der Regel teurer, als wenn sie gleich einen Fachbetrieb beschäftigt hätten.“ Der Obermeister empfiehlt daher dringend, vor einem Auftrag zunächst Referenzen einzuholen und diese zu prüfen sowie bei der Kreishandwerkerschaft nachzufragen.

Grafik zur Wiedereinführung der Meisterpflicht.

Die Entwicklung bei den Betriebszahlen in der Innung läuft parallel zu der im gesamten Bundesgebiet: 2004 gab es in Deutschland 25.000 selbstständige Meister, 2016 waren schon fast 70.000 Betriebe eingetragen. Hinzu kommen noch einmal viele Tausend, die Fliesenarbeiten auch „im Programm“ haben, aber zum Beispiel als Trockenbauer, „Haumeisterdienste“ oder Garten- und Landschaftsbauer registriert sind.

Genau gegenläufig ist die Tendenz bei den Lehrstellen: 2004 wurden mehr als 3.000 junge Leute in diesem Beruf ausgebildet, aktuell sind es bei der fast verdreifachten Betriebszahl nur noch knapp 2.000. Auch diese Entwicklung macht dem Obermeister und seinen Kollegen größte Sorgen: „Die vielen Solo-Selbstständigen denken gar nicht erst daran, einen Lehrling zu beschäftigen. Wer aber soll die Arbeit in Zukunft erledigen? Und wer bietet einem Schulabgänger die Chance, einen interessanten und vielfältigen Beruf von der Pike auf zu lernen und so für den Lebensunterhalt zu sorgen?“, fragt Hartwig.

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Beide Punkte, Verbraucherschutz und die Ausbildungsleistung der von Meistern geführten Betriebe, führt er als die Argumente dafür an, „den Fehler der Novelle der Handwerksordnung jetzt möglichst schnell zu korrigieren“. Diese Position wird mittlerweile nicht nur von der Baugewerkschaft, sondern vor allem von Politikern insbesondere in der CDU/CSU und der SPD geteilt. Hartwig hofft dringend, dass entweder sie oder Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier den Schritt zur neuerlichen Gesetzesänderung bald tun, damit sie noch in dieser Legislaturperiode Realität wird. Die Absichtserklärung dazu steht zumindest im Koalitionsvertrag der beiden Fraktionen. „Wir haben so lange darum gekämpft, obwohl man uns zunächst keinerlei Chancen gegeben hat. Jetzt sehen wir die Tür einen deutlichen Spalt offen“, ist der Obermeister vorsichtig optimistisch. Aufgeben wollen er und seine Innungskollegen auf keinen Fall. „Der Markt braucht diesen Qualifikationsnachweis.“

Montag, 24. September 2018 | Quelle: Kreishandwerkerschaft Herne
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