Betriebsratsmitglied im Revierpark gibt auf
Angetreten vor dem Arbeitsgericht war Betriebsrat Andreas Schlewald quasi in eigener Sache. Der seit 13 Jahren im Lago monatlich für rund 300 Euro geringfügig zum Mindestlohn von zuletzt 8,50 Euro beschäftigte Rettungsschwimmer wollte mit seiner Klage erreichen, dass er und damit auch die anderen Teilzeitbeschäftigten mit geringer Stundenzahl tariflich den fest angestellten Mitarbeitern gleichgestellt werden. Diese Vollzeitkräfte unterliegen alle dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TÖD). Und nach dessen Eingruppierungsmerkmalen müsste er eigentlich einen Stundenlohn von 13,20 Euro bekommen, hatte Schlewald seinen Anwalt Wiesner vortragen lassen. Eigentlich müssten es wegen Spätdienst- oder Erschwerniszulagen sogar 15 Euro sein, hatte Schlewald noch ergänzt.
Da der Kläger diese Zulagen aber nicht genau beziffern konnte, wäre dieser Teil der Klage ohnehin unter den Tisch gefallen, stellte die Kammer von Richter Walker fest. Doch auch über die übrige Klage gegen die von ihren Geschäftsführern Doreen Gössinger und Norbert Breitbach sowie Stadtjustiziar Dirk Maykemper vertretene Stadttochter Revierpark GmbH (50 %) musste das Arbeitsgericht nicht mehr entscheiden. Zwischen dem ersten Termin Anfang September und Dienstag (24. November) hatte sich beim Kläger die Erkenntnis durchgesetzt, dass es wohl besser sei, das Arbeitsverhältnis ganz zu beenden. "Das Ganze bereitet dem Kläger auch keine große Freude mehr," begründete sein Anwalt diese Kehrtwende.
Damit war der Weg zum Vergleich geebnet. Danach scheidet Andreas Schlewald gegen Zahlung einer Abfindung von 3.750 Euro brutto am 30. November aus, bekommt für diesen Monat noch 300 Euro brutto und erhält außerdem noch ein Zeugnis mit der Gesamtnote "Gut". (AZ 2 Ca 3220/14)