
Bewährung nach spätem Geständnis
Fast fünf Jahre nach dem zunächst rätselhaften Verschwinden von 115.000 Euro in der kleinen Filiale der Sparkasse in Baukau und fast ein Jahr nach Verurteilung der damals verantwortlichen Kassiererin durch das Amtsgericht Herne zu 33 Monaten Haft ohne Bewährung ist das von der Verurteilten (55) angestrengte Berufungsverfahren am 10. Verhandlungstag vor der kleinen 16. Strafkammer des Landgerichts am Montag (20.4.2020) durch das Geständnis der rund 29 Jahre bei der Sparkasse beschäftigten Frau zu Ende gegangen. (halloherne berichtete)
Am 20. Mai 2015 hatte ein WWS-Geldtransporter bei der Filiale eine Geldbox angeliefert, in der sich insgesamt 115.000 Euro von der Mitarbeiterin einen Tag zuvor bei der Bundesbank bestellte Euro befinden sollten. Diese Geldbox stand zunächst 22 Minuten ungeöffnet im Kassenbereich und wurde dann unter Verletzung des vorgeschriebenen Vier-Augen-Prinzips allein von der Frau geöffnet. Der Inhalt: Kindernahrung der Marke Milupa sowie Frosch-Reinigungsmittel Aloe-Vera mit einem der Geldmenge von 2.300 Fünfzigern bis auf wenige Gramm entsprechenden Gesamtgewicht von knapp zwei Kilo. Die Frau rief ihren Kollegen mit „Komm, sieh dir das mal an"und später die Filialleiterin dazu. Die Chefin alarmierte telefonisch die Revision wegen interner Ermittlungen und setzte dann später auch noch Polizei und Kripo in Marsch. Spätere Durchsuchungen der Wohnungen der Kassiererin aber auch der beiden Geldfahrer blieben ergebnislos.

Nach Feststellungen des Landeskriminalamts, das in beiden Instanzen durch einen Sachverständigen vertreten war, musste die vor laufenden Kameras gezählte, verpackte und übergegebene Geldmenge eindeutig unversehrt in Herne angekommen sein. Die Geldbox war außerdem mit der zur Zeit sichersten Plombe U 5 im Geldverkehr der Bundesbank verschlossen. Die Plombe, so der LKA-Sachverständige, sei „ohne Beschädigung unüberwindbar.“ Nach Überzeugung beider Instanzen, die an insgesamt 17 Verhandlungstagen eine umfangreiche Beweisaufnahme mit der Vernehmung von Polizei- und Kripobeamten, den Arbeitskollegen aus Baukau aber auch Familienangehörigen der Angeklagten, die samt und sonders die Aussagen verweigerten, durchgeführt hatten, war das Geld schon weg, bevor die Geldbox der Bundesbank ankam. Danach habe es die Angeklagte nach der Kassenaufnahme am Vortag an sich genommen und stattdessen das Paket mit Kindernahrung und Reinigungsmitteln schon im Tresor deponiert. Nach dem alleinigen Öffnen der Geldbox am nächsten Morgen habe sie dann die noch verpackten Geldpakete in die Kasse gelegt und Kindernahrung und Reinigungsmittel fast gleichen Gewichts in die geöffnete Geldbox gepackt. Ein Sekundenvorgang „von nicht mal einer Minute“, wie die Staatsanwaltschaft im Verfahren der Angeklagten vorhielt.
Strafkammervorsitzender Janßen war zwar auch der Auffassung der Herner Strafkammer unter Vorsitz von Direktor Schrüfer gefolgt, dass die Angeklagte die Einzige gewesen sei, die als Täterin infrage komme und auch wegen Geldsorgen in der Familie ein klares Motiv gehabt habe, räumte der Frau nach ihrem jetzigen Geständnis durch Reduzierung der Strafe auf zwei Jahre eine dreijährige Bewährungsfrist ein, die bei der geringsten Verfehlung der Frau unterbrochen werde. (AZ II - 16 NS 18/20)