
Änderungen beim Arbeitslosengeld
Bundesagentur für Arbeit
Das ändert sich ab Januar 2017: Mit dem 9. SGB II-Änderungsgesetz erhalten Personen, die neben Arbeitslosengeld I auch Arbeitslosengeld II beziehen (sogenannte Aufstocker), ab dem 1. Januar 2017 alle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung durch die für sie zuständige Agentur für Arbeit. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (insbesondere die Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft) werden weiterhin vom Jobcenter gezahlt.
Die organisatorische Umstellung wird von der Agentur für Arbeit in Abstimmung mit dem Jobcenter vorgenommen. Die derzeit knapp 80.000 Kunden selbst müssen nichts unternehmen. Ab Januar 2017 wenden sie sich dann bei persönlichen Änderungen (neue Anschrift, Arbeitsaufnahme, etc.) an ihre jeweilige Agentur für Arbeit. Sofern erforderlich gibt die Agentur für Arbeit die Information auch an das Jobcenter weiter. Sämtliche Anträge (zum Beispiel auf Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten) bearbeitet künftig die Agentur für Arbeit.
Alle betroffenen Kunden erhalten baldmöglichst eine Einladung zu einem Termin in der Agentur für Arbeit, bei dem alles Weitere besprochen wird. Die Einladungen werden automatisch verschickt. Bei Fragen können sich die Kunden schon jetzt an ihre jeweilige Agentur für Arbeit wenden. Diese ist unter der bundesweit einheitlichen gebührenfreien Telefonnummer 0800 4 5555 00 (Montag bis Freitag von 8-18 Uhr) erreichbar.