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Burger-King: Anerkenntnis per Fax

Recklinghausen/Herne. Das halbe Jahr als Mitarbeiterin der Burger-King-Filiale am Dordrechtring in Recklinghausen wird die junge Frau so schnell nicht vergessen. Ständige Auseinandersetzungen vor allem um die Nachtzuschläge für einen ohnehin nur mit 7,71 Euro brutto entlohnten Job führten schließlich dazu, dass die Frau, die jetzt mit Rechtsanwalt Stegemann als Klägerin vor dem Arbeitsgericht Herne saß, ihren Job an den Nagel hing.

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Vor Gericht ging es noch um die Nachtzuschläge für August, September und Dezember 2013, nachdem die Geschäftsführung unter Leitung von Ergün Yildiz im fernen Stade diese Stundenzettel bisher nicht ausgehändigt hatte. Außerdem waren noch 83,43 Euro für die Monate Oktober und November 2013 offen. Zehn Minuten vor dem am Donnerstag (15. Mai) von Arbeitsgerichts-Direktor Kröner angesetzten Gütetermin um 9.30 Uhr trudelte im Gericht an der Schillerstraße ein Telefax aus Norddeutschland ein, in dem die Zentrale mitteilte, "dass Ihnen das (eingeklagte) Arbeitsentgelt zusteht."

Klägeranwalt Stegemann und seine Mandantin vernahmen es mit Freude, bestanden aber gleichwohl auf Erlass eines Versäumnis-Urteils, weil die Stundenzettel für die Monate August, September und Dezember immer noch auf sich warten lassen. Und diese Zettel sind die Basis für die genaue Bezifferung weiterer Nachtzuschläge für diese drei Monate. Das sogenannte Versäumnis-Urteil lautete entsprechend: Übermittlung der bislang der Klägerin vorenthaltenen Stundenzettel. (AZ 4 Ca 348/14)

Donnerstag, 15. Mai 2014 | Autor: Helge Kondring