Burger King lenkt erst vor Gericht ein
Herne/Recklinghausen. Über zwanzig Filialen der Fast-Food-Kette Burger King im Münsterland gingen im letzten Herbst in die Regie eines Franchisenehmers über. Für die Aushilfen auf Abruf hatte das zur Folge, dass die ohnehin nicht gerade lukrativen Vergütungen weiter gekürzt wurden.
Die spärliche Jahresleistung von 150 Euro fiel genauso weg wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder die Abgeltung für noch offenen Urlaub. Bei Aushilfskraft S. in der Burger King Niederlassung Recklinghausen summierte sich das in kürzester Zeit auf fast 500 Euro. Die Geringverdienerin hängte den Aushilfsjob an den Nagel und zog mit Rechtsanwältin Sabine Hetterscheidt vor das Herner Arbeitsgericht.
Dort zeigte sich der Beauftragte der Burger King GmbH, Moulay Boumeshouli, jetzt im Gütetermin vor Gerichtsdirektor Stefan Kröner einsichtig und erkannte ohne große Diskussionen fast alle Ansprüche der ehemaligen Mitarbeiterin an. Lediglich beim Urlaub waren sich die Parteien einig, dass der bereits "in natura" genommen worden sei. Ansonsten verpflichtete sich der Firmenvertreter, der ehemaligen Aushilfskraft noch 460 Euro zu überweisen.
Die Anwältin der Klägerin wusste gegenüber hallorecklinghausen allerdings zu berichten, dass Begriffe wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaubsgeld für solche Aushilfe auf Abruf im Unternehmen seit Herbst 2013 Fremdworte seien. (AZ 4 Ca 647/14)
Text: Helge Kondring