
Stadt Herne schreibt nun genaue Regeln vor
Das gilt bei privaten Feiern zu beachten
Am Mittwoch (30.9.2020) wurde für Nordrhein-Westfalen die Corona-Schutzverordnung angepasst. Diese neuen Regelungen setzt auch die Stadt Herne um. Besonders betroffen sind private Veranstaltungen, bei denen es zuletzt, unter anderem in NRW, immer wieder verstärkte regionale Covid-19-Ausbrüche gegeben hatte. halloherne stellt die neuen Regelungen genauer vor.
So sind private oder familiäre Feiern sind nur noch aus einem herausragenden Anlass, beispielsweise Jubiläum, Hochzeit, Taufe oder einer Geburtstags- oder Abschlussfeier, zulässig. Dazu gilt: Maximal 150 Gäste (wie schon in den Wochen zuvor) sind erlaubt, Servicepersonal oder Dienstleister zählen nicht dazu.
Jedoch kann durch die Kommune, in diesem Fall die Stadt Herne, bei einer akuten Änderung des Infektionsgeschehens, die zulässige Personenzahl auf 50 oder gar 25 beschränkt werden. Änderungen darüber werden auf halloherne schnellstmöglich veröffentlicht.
Wichtig: Geplante Feiern sind dem Fachbereich Öffentliche Ordnung der Stadt Herne mindestens drei Werktage vor der Veranstaltung schriftlich anzuzeigen, wenn mehr als 50 Personen teilnehmen und die Party nicht in einer Wohnung stattfindet.
Für den Tag der Veranstaltung muss die verantwortliche Person für die Kontaktverfolgung eine Teilnehmerliste erstellen, diese muss alle anwesenden Personen mit deren Einverständnis mit Name, Adresse und Telefonnummer sowie den Zeitpunkt von Ankunft und Abreise enthalten und vier Wochen nach der Veranstaltung aufbewahrt werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für die Teilnehmer innerhalb des Veranstaltungsraumes nicht erforderlich, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene getroffen wurden und die Rückverfolgung sichergestellt ist.
Empfohlene Vorkehrungen sind: regelmäßige Belüftung, Händewaschen und Desinfizieren der Hände, wenn möglich 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen, Ausschluss von Personen mit Covid-19-Symptomen sowie von Personen, die sich nicht an den Infektionsschutz halten. Auch die Selbstbedienung am Buffet sollte möglichst vermieden werden.
Die Stadt Herne weist daraufhin, dass die Einhaltung der Regelungen vom Ordnungsamt kontrolliert wird. Verstöße können zur Auflösung der Veranstaltung führen und / oder mit Bußgeldern geahndet werden.
Hier gibt es gesammelte Infos der Stadt sowie das PDF, welches eingereicht werden muss.