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Dr. Gerd Dunkhase von Hinckeldey klärt auf, was es mit dem Hippokratischen Eid auf sich hat.

Kolumne von Dr. Gerd Dunkhase von Hinckeldey

Das Märchen vom Hippokrates

Eine Kollegin fragte mich unlängst, ob ich den Wortlaut des „Hippokratischen Eides“ kenne. Ehrlich gestanden, ich hatte keine Ahnung. Sie sei noch nie so oft auf den „Eid des Hippokrates“ verwiesen wurden, wie seit dem Zeitpunkt, als den niedergelassenen Ärzten kleine Kontingente des Corona-Impfstoffes zur Verfügung standen, immer verbunden mit dem Wunsch, die geltende Priorisierungsliste zu umgehen. Dabei wäre sie in ihrem ganzen Leben noch nie vereidigt worden. Deshalb habe ich den Text mal nachgeschlagen. Er lautet:

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„Ich schwöre, Apollon den Arzt und Asklepios und Hygieia und Panakeia und alle Götter und Göttinnen zu Zeugen anrufend, dass ich nach bestem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Verpflichtung erfüllen werde. Den, der mich diese Kunst lehrte, meinen Eltern gleich zu achten, mit ihm den Lebensunterhalt zu teilen und ihn, wenn er Not leidet, mitzuversorgen; seine Nachkommen meinen Brüdern gleichzustellen und, wenn sie es wünschen, sie diese Kunst zu lehren, ohne Entgelt und ohne Vertrag; Ratschlag und Vorlesung und alle übrige Belehrung meinen und meines Lehrers Söhnen mitzuteilen, wie auch den Schülern, die nach ärztlichem Brauch durch den Vertrag gebunden und durch den Eid verpflichtet sind, sonst aber niemandem. Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht. Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben."

Und weiter: „Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren. Auch werde ich den Blasenstein nicht operieren, sondern es denen überlassen, deren Gewerbe dies ist. Welche Häuser ich betreten werde, ich will zu Nutz und Frommen der Kranken eintreten, mich enthalten jedes willkürlichen Unrechtes und jeder anderen Schädigung, auch aller Werke der Wollust an den Leibern von Frauen und Männern, Freien und Sklaven. Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen, werde ich, soweit man es nicht ausplaudern darf, verschweigen und solches als ein Geheimnis betrachten. Wenn ich nun diesen Eid erfülle und nicht verletze, möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg zuteil werden und Ruhm bei allen Menschen bis in ewige Zeiten; wenn ich ihn übertrete und meineidig werde, das Gegenteil.“

Der bekannteste Arzt des Altertums

Ehrlich gesagt, ein bisschen schmunzeln mussten wir schon, denn der Text ist heute schon ziemlich aus der Zeit gefallen. Man weiß, Hippokrates von Kos wurde um 460 v. Chr. ebenda auf der griechischen Insel Kos geboren und wurde wohl 70 Jahre alt. Er ist sicher der bekannteste Arzt des Altertums. Möglicherweise war er auch ein Rebell, weil er ärztliches Handeln über die Wirkungskraft priesterlicher Worte stellte und einem hohen ethischen Verantwortungsbewusstsein unterordnete. Vielleicht war er deshalb auch der Begründer des ewig latenten Zwistes zwischen Ärzten und Priestern. Vor allem gilt er als Begründer der Medizin als Wissenschaft. Statt aus dem Vogelflug eine Diagnose abzuleiten, bevorzugte er die auf der Beobachtung von Krankheitssymptomen fußende Erfahrungswissenschaft.

Die älteste bekannte Erwähnung des hippokratischen Eides stammt von einem Scribonius Largus. Das war ein römischer Arzt, der im 1. Jahrhundert n. Chr. lebte. Im alten Rom nämlich galten die Ärzte als niederer Beruf, der nur mit den Händen arbeitet. Das passte auch damals nicht in das Selbstbild der Ärzte. Daher wärmten sie das Zeugnis einer griechischen Sekte, die ein „Corpus Hippocraticum“, eine Art antikes Medizinlehrbuch, verfasst hatte, auf. Aus den 400 Jahren zuvor ist jedoch kein weiteres Dokument bekannt, der Ursprung des sicher gar nicht von Hippokrates verfassten Eides verliert sich somit im Dunkel der Geschichte. Der Text des Eides wurde in der Folge zudem in seinem Wortlaut immer wieder an die Bedürfnisse der nachantiken Welt im Christentum und im Islam angepasst. Seit dem 15. bis weit ins 20. Jahrhundert hinein galt der „Eid des Hippokrates“ als Fundament ärztlicher Ethik. So verwendeten auch Promotionseide medizinischer Hochschulen Versatzstücke aus dem Eid des Hippokrates, aber auch andere medizinische Berufe, wie Hebammen und Apotheker. Pathos kam halt in den vergangenen Jahrhunderten und manchmal auch heute noch gut an.

Ganz praktische Bedeutung

Der Eid hatte aber auch eine ganz praktische Bedeutung. Durch die enthaltene Regelung zum Unterhalt und zur Ausbildung der Nachkommen des Lehrers funktionierte er wie eine frühe ärztliche Sozialversicherung und wirkte wie ein Generationenvertrag. Zugleich war es eine Art Krankenversicherung, wenn die gegenseitige Behandlung von Kollegen kostenfrei zugesichert wurde.

Komplett wörtlich rezitiert wurde der Eid des Hippokrates (oder das, was man dafür hielt) erstmals 1804 als Eid für Absolventen der Medizin an der Medizinschule von Montpellier in Frankreich. An den Universitäten im angelsächsischen Raum, besonders der USA, haben pompöse Examens- und Promotionszeremonien eine große Bedeutung. Da gehört auch heute noch das Verlesen eines Eides oft zum Standardritual.

Den Eid für Ärzte gibt es seit 1804 (Symbolbild).

Allerdings, in Deutschland findet dies, ich weiß nicht seit wann, nirgendwo mehr statt. Sowohl Examens- und Promotionsurkunde als auch die Bescheinigung der Approbation kann man sich per Post zuschicken lassen. Um es auf den Punkt zu bringen: Heute gibt es in Deutschland kein rechtlich oder ethisch relevantes Eideszeremoniell mehr. Das, was manch Normalverbraucher, mancher Journalist, mancher Medien- und Kulturschaffende mit dem Eid des Hippokrates verbindet – und womit man den Ärzten gelegentlich Leistungen abtrotzen möchte, die auf normalem Wege nicht zu bekommen sind – ja, das gibt es überhaupt nicht. Stattdessen unterliegt jeder Arzt einem staatlichen Haftungsrecht und standesrechtlichen Berufsrecht. Die sind weit umfassender, als das, was in irgendwelchen Eidesformeln festgehalten werden kann. Das nützt den Patienten und hat das juristische Teilgebiet „Medizinrecht“ geschaffen, ein Markt, in dem sich zahlreiche Anwälte und Versicherungen tummeln. Und einige Prinzipien des antiken Eides finden sich sogar im deutschen Strafgesetzbuch wieder. Unter anderem kann der Bruch der ärztlichen Schweigepflicht mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind mit der Approbation als Arzt verbindlich. Die Hand heben und einen Eid schwören muss niemand mehr.

Berufsordnung für Ärzte

Dennoch, es gibt eine Berufsordnung für Ärzte. Deren Präambel vorangestellt ist die „Genfer Deklaration“, die erstmals im Jahre 1948 vom Weltärztebund verabschiedet wurde. Sie soll eine zeitgemäße Version des Eides des Hippokrates ohne religiöses Brimborium darstellen und kann für meinen Geschmack durchaus als Maßstab eines ethischen Selbstverständnisses der Ärzte dienen. Und sie erklärt vielleicht auch manchen Konflikt zwischen medizinischen und nicht medizinischen Wissenschaften besonders in dieser widerwärtigen Pandemiesituation:

Das ärztliche Gelöbnis

Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein. Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren. Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren. Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten. Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren. Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben. Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern. Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.

Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen. Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können. Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden. Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.

Dienstag, 4. Mai 2021 | Autor: Dr. Gerd Dunkhase von Hinckeldey