Infos zur Abstimmung, Hallenbad-Initiative übt weiter Kritik
Der Termin für den Bürgerentscheid steht
Der Termin für den Bürgerentscheid, bei dem es um den Erhalt des Hallenbad Eickels geht (halloherne berichtete und berichtete), steht. Laut der Stadt wurde dafür der Sonntag, 26. Februar 2023, festgelegt.
Die Hintergründe dafür sind hinlänglich bekannt: Das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Wiederinbetriebnahme Hallenbad Eickel“ wurde Ende November 2022 von einer großen Mehrheit im Rat der Stadt abgelehnt - daher ist ein Bürgerentscheid, der rund 500.000 Euro kosten wird, unausweichlich. Festzuhalten bleibt: Bei der Abstimmung geht es nur um den Ratsbeschluss von März 2022, mit dem die Stadt nach einem Abriss an der Stelle über einen Investor ein Wohn– sowie Geschäftshaus samt Lehrschwimmbecken errichten möchte – eine Wiederinbetriebnahme ist damit nicht möglich.
Bei einer 'Ja'-Mehrheit bleibt das Gebäude so, wie es ist
Das heißt: Ist der Bürgerentscheid erfolgreich, sprich die Mehrheit der rund 120.000 Stimmberechtigten antwortet mit „Ja“ und diese Mehrheit macht mindestens zehn Prozent der Bürger aus, passiert im Grunde nichts. Das Hallenbad würde weiter bestehen bleiben und aus Sicht der Stadt und Politik als Ruine weiter vor sich her vegetieren. Über eine neue beziehungsweise weitere Sanierung und Nutzung nach mehreren Jahren Leerstand wird ausdrücklich nicht entschieden.
Wie läuft der Bürgerentscheid ab? Herne wird in 54 Abstimmungsbezirke (zwei in jedem Kommunalwahlbezirk) unterteilt. Zudem werden Stimmlokale gesucht und festgelegt, dazu müssen Abstimmungshelfer gefunden werden. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und enthalten nur die Frage „Soll der Ratsbeschluss vom 15. März 2022 'Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung (...)' zurückgenommen werden“ sowie die Antwortmöglichkeiten „Ja“ und „Nein“. Am Abstimmungstag öffnen die Stimmlokale zwischen 8 und 18 Uhr, anschließend beginnt die Auszählung.
Die Abstimmungsberechtigten
Abstimmen dürfen Bürger der Europäischen Gemeinschaft, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung in Herne ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben. Alle abstimmungsberechtigten Personen erhalten eine Abstimmungsbenachrichtigung sowie ein Infoheft, welches neben der allgemeinen Unterrichtung über das Verfahren und der Kostenschätzung der Verwaltung auch die Auffassungen von OB Frank Dudda, der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sowie der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und Gruppen enthält.
Die Herner können aber auch in der Zeit vom 30. Januar bis zum 24. Februar 2023 per Briefwahl als auch direkt im Herner sowie Technischen Rathaus abstimmen. Die Anträge auf Briefwahl können wie folgt gestellt werden: per Post oder Fax mit dem Antragsvorduck, der sich auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung befindet, per E-Mail an: , per Online-Formular, welches auf der Homepage der Stadt Herne zur Verfügung gestellt wird und per QR-Code, der sich auf der Rückseite der Benachrichtigung befindet.
Die ewige Diskussion um die Kostenrechnungen
Doch bis dahin dauert es bekanntlich noch etwas. Zurück zum Tagesgeschehen: Seit den ganzen Diskussionen sind stets die Kosten für eine mögliche Sanierung (so sieht es die Initiative) ein Thema. Der BI stößt das sauer auf und kritisierte mehrfach die Stadt (halloherne berichtete). Die Hallenbad-Unterstützer gehen von Kosten von zwölf Millionen Euro aus. Die Verwaltung präsentierte jedoch immer weitaus teurere Rechnungen, zuletzt war von rund 20 Millionen Euro die Rede. Viel zu teuer für die Stadt, ein Abriss und anschließender Neubau wäre wirtschaftlicher (so sieht es die Verwaltung).
Nach der Berichterstattung von halloherne kommentierten wie übliche einige Nutzer den Beitrag bei Facebook, darunter mit Olaf Semelka auch ein SPD-Stadtverordneter. Er schrieb: „Wie oft denn noch - es gibt weder Fördermittel, noch hat die Stadt das Geld um aus einer abgewrackten Bauruine ein Bad zu bauen, damit 8.000 bis 10.000 Verblendete ihr Räppelchen bekommen. Der Entscheid heißt nicht Sanierung des Hallenbades (...)“.
Unterstützer sind keine 'Verblendeten'
Dass die Bürger, die die Unterschriften geleistet und damit ihre Unterstützung signalisiert haben, von einem SPD-Stadtverordneten als „Verblendete“ bezeichnet wurden, gefiel der BI überhaupt nicht. In einer Mail, die halloherne vorliegt, reagiert Britta Batkowski, Geschäftsführerin der Herner Sozialdemokraten, so: „Die Äußerungen von Olaf Semelka sind nicht im Namen der SPD getätigt worden. Die Unterzeichner des Bürgerbegehrens sind keine 'Verblendeten', sondern haben ihr demokratisches Recht wahrgenommen. Das sieht auch Herr Semelka inzwischen so.“
Doch damit ist die – wohlwollend ausgedrückt – angespannte Stimmung zwischen der SPD und der BI noch nicht vorbei. Bei der Ratssitzung hieß es von SPD-Fraktionschef Udo Sobieski, dass die Bezirksregierung in Arnsberg, also der Regierungspräsident, einen Ratsbeschluss zu einer Sanierung aufgrund der Kosten sofort beanstanden würde, also quasi schon ein Veto in der Schublade liegen hätte.
Kontakt mit Arnsberger Regierungspräsident
Die BI kontaktierte daraufhin Regierungspräsident Heinrich Böckelühr. In einer Mail-Antwort, die halloherne ebenfalls vorliegt, heißt es: „Wenn der Rat die Aufhebung des Beschlusses sowie eine Sanierung beschließt, sehe ich darin noch keinen Rechtsverstoß, der zu beanstanden wäre.“ Sollte ein solcher Beschluss aber zu mehr haushaltwirtschaftlichen Belastungen, sprich weiteren Schulden, führen, wäre von der Stadt ein jährlicher Ausgleich im Haushalt und der schnellstmögliche Abbau der Überschuldung darzustellen. Die BI hält dazu fest: „Nach der Antwort sieht man, dass die Aussage von Udo Sobieski nicht stimmt.“
Egal, wie man es dreht, die Diskussionen werden nicht aufhören. Weitere Klarheit wird es dann erst wieder am Tag der Abstimmung Ende Februar 2023 geben.