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Ein Diebstahl - zwei Kündigungen (II)

Herten/Herne. Das bis heute ungeklärte Verschwinden eines sogenannten "Safe-Packs" mit der Buchungsnummer 377 und 1.990 Euro Inhalt am Nachmittag des 12. Februar im Büro der Aldi-Filiale an der Ewaldstraße in Herten hat zumindest erstinstanzlich seinen arbeitsgerichtlichen Abschluss gefunden.

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An jenem Nachmittag hatte die stellvertretende Filialleiterin, seit fast 19 Jahren bei Aldi, die Schlüsselgewalt über den Schlüssel des im Tresor eingebauten Safes, in den die abgepackten und gebuchten Einnahmen solange deponiert werden, bis sie die Geldtransportfirma, die ebenfalls über einen Schlüssel verfügt, abholt. Kurz nach 17 Uhr meldete sich ein befristet bis Ende Juni beschäftigtes Filialleiter-Anwärter an der Kasse, meldete sich dort elektronisch an, und die Vize-Leiterin ging mit ihrer Kasse ins Büro. Mit dem Erscheinen des Filialleiter-Anwärters war die Schlüsselgewalt auf diesen Mann übergegangen, und die Mitarbeiterin musste mit der Unterbringung ihrer Kasse und des Safe-Packs auf den Kollegen warten.

Nach der Schlüsselübergabe packte sie nach eigenen Angaben den Safe-Pack mit den fast 2.000 Euro auf ihre Kasse und überließ dem jungen Kollegen das Einlegen in den Safe und die Unterbringung ihrer Kasse im Tresor. Zwei Tage später bei der routinemäßigen "Geldentsorgung" durch die Sicherheitsfirma fehlte jedoch von Safe-Pack 377 jede Spur. Der Bezirksleiter von Aldi bat beide Mitarbeiter zum Gespräch im Beisein des Betriebsrats, stellte beide dann von der Arbeit frei und sprach beiden zehn Tage später die fristlose Verdachtskündigung aus. (halloherten und halloherne berichteten ausführlich Ende März).

Der angehende Filialleiter einigte sich Ende März vor dem Herner Arbeitsgericht auf ein fristgerechtes Ende des Ausbildungsjobs am 31. März bei Zahlung einer Abfindung von 4.000 Euro brutto, doch die mit verdächtigte und von Rechtsanwalt Abbrent vertretene Kollegin ließ es auf eine Entscheidung im Kammertermin am Mittwoch (25.6.2014) ankommen. Für die Kammer von Richter Ulrich Nierhoff, der schon im Gütetermin Aldi-Personalchef Müller zu bedenken gegeben hatte, "dass ich für einen dringenden Tatverdacht das eine oder andere Prozent mehr dafür brauche, dass die Klägerin es gewesen sein könnte," eine schwierige Aufgabe, da es in den jetzt von den Aldi-Anwälten Dr. Kolks und Dr. Elting sowie Verkaufsleiter Kurt geschilderten Abläufen doch einige offene Fragen gab.

Und die konnten trotz intensiver Nachfrage der Richterbank immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet werden. Bei dieser Risikolage auf Arbeitgeberseite wiederholte das Gericht noch einmal seinen Vergleichsvorschlag von Ende März: Umwandlung der fristlosen in eine fristgerechte Kündigung zum 31. August mit Freistellung und Fortzahlung der Bezüge von monatlich 2.700 Euro brutto sowie eine Abfindung von 16.200 Euro brutto (sechs Monatsgehälter). Das hätten die Aldi-Vertreter auch mitgetragen, doch die Klägerin sagte nach Beratung mit Anwalt und Ehemann "Nein".

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Das sei keine "Frage des Geldes", ergänzte ihr Anwalt. Das Gericht gab der Frau zwar zu bedenken, "dass im Urteil nicht stehen wird, dass Sie es nicht gewesen sind" und dass "die Berufungsinstanz in Hamm das alles möglicherweise anders sieht", doch die Klägerin blieb bei ihrem Nein zum Vergleich. Das Urteil: Das Arbeitsverhältnis der Klägerin wurde durch die Kündigungen vom 24. Februar weder zum 24. Februar noch zum 31. August aufgelöst." Arbeitgeber Aldi wurde verpflichtet, "die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten Bedingungen als Verkäuferin / Kassiererin weiter zu beschäftigen." Fortsetzung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm. (AZ 5 Ca 566/14)

Mittwoch, 25. Juni 2014 | Autor: Helge Kondring