
BdSt NRW vergleicht Kitagebühren in 57 Städten.
Elternbeiträge: Herne liegt auf Platz 25
Düsseldorf. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist grundsätzlich unentgeltlich. Damit enden die Gemeinsamkeiten der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen in NRW allerdings auch schon, wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW herausgefunden hat. Der Verband hat die Elternbeiträge für eine 25- und 45-Stunden-Betreuung in den 57 Kommunen mit über 60.000 Einwohnern verglichen und dabei Einkommen von 20.000, 40.000 und 60.000 Euro sowie die höchste Einkommensstufe zugrunde gelegt. In Herne ist der Kita-Platz für Eltern mit einem Jahreseinkommen bis zu 17.500 Euro beitragsfrei, bei einem Einkommen bis zu 40.000 Euro müssen 202 Euro monatlich gezahlt werden, maximal müssen, bei einem Jahreseinkommen über 125.000 Euro, 698 Euro überwiesen werden. Herne liegt damit auf Platz 25 der untersuchten Städte.
Vergleicht man die Elternbeiträge in der Einkommensstufe von 40.000 Euro, bei einer 45-stündigen U2- und U3-Betreuung, schneidet Siegen mit 64 Euro Elternbeitrag am besten ab. In Viersen und in Leverkusen werden 103 Euro fällig. Die höchsten Beiträge sind in Duisburg mit 252 Euro sowie in Bottrop und Oberhausen mit 251 Euro zu entrichten. Bei der 45-stündigen Ü2- und Ü3-Betreuung ist Siegen mit 64 Euro wieder Spitzenreiter, gefolgt von Neuss mit 67 Euro und Ratingen mit 68 Euro. In Düsseldorf ist die Ü3-Betreuung weiterhin in allen Einkommensstufen beitragsfrei. Die höchsten Beiträge erheben Rheine (151 Euro), Minden (141 Euro) und Bottrop (139 Euro).
Nehmen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig ein Betreuungsangebot wahr, so gibt es ab dem zweiten Kind mindestens eine Ermäßigung auf den Beitragssatz. In den meisten der untersuchten Kommunen ist jedoch nur ein Elternbeitrag zu zahlen, und dieser bezieht sich auf das Kind, mit dem höchsten Elternbeitrag. „Die Kommunen dürfen der Berechnung der Elternbeiträge nur ihre tatsächlichen Kosten eines Kindergartenplatzes zugrunde legen“, erklärt Eberhard Kanski, stellvertretender Vorsitzender des BdSt NRW. „Diese tatsächlichen Kosten, müssen auch für Besserverdienende die Obergrenze sein. Um dies prüfen zu können, muss die Kostenkalkulation der Kommunen zur Bemessung der Elternbeiträge transparent sein.“ -zu den Tabellen
