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Straßenabsperrungen dürfen von den Anwohnern nicht entfernt werden.

Es entstehen lebensgefährliche Situation

Entfernen von Absperrungen verboten

Die Stadt Herne weist darauf hin, dass Absperrungen von Anwohnern nicht eigenmächtig verändert oder gar zur Seite gestellt werden dürfen. In der WAZ vom Mittwoch (5. 5.2019) war darüber berichtet worden, dass Anwohner der Glockenstraße eine Absperrung vor einem Haus eigenmächtig entfernt hatten, da der Grund für die Absperrung aus ihrer Sicht nicht mehr gegeben sei. Diese war von der Stadt Herne aus Gründen der Verkehrssicherheit aufgestellt worden, nachdem ein Sturm das Dach des Hauses beschädigt hatte.

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Nach Auffassung der Anwohner sei der Schaden inzwischen behoben worden und die Absperrung daher nicht mehr erforderlich. Die Stadt hat jedoch vor Ort festgestellt, dass auch weiterhin noch Dachziegel locker sind und aus mehreren Metern Höhe herabstürzen könnten. Daher würde ohne diese Maßnahme noch immer Lebensgefahr für Passanten auf dem Gehweg bestehen, der als Zuwegung zur Bahnhofstraße stark genutzt wird. Aus diesem Grund hat die Stadt Herne die Absperrungen wieder aufgebaut und wird diese auch erst beseitigen können, wenn die Schäden am Dach so behoben sind, dass die Gefahr wirklich gebannt ist.

Grundsätzlich erfolgen die Sperrungen zum Schutz der Bürger. Sie werden von der Stadt Herne sowohl in Hinblick auf ihre Notwendigkeit als auch auf ihren Zustand regelmäßig überprüft. Sobald es unter Sicherheitsaspekten irgend möglich ist, beseitigt die Stadt sie zügig.

Entfernung ist eine Straftat

Abschließend weist die Stadt Herne darauf hin, dass das eigenmächtige Entfernen oder Verändern von Absperrungen oder auch von Verkehrszeichen keine Bagatellen sind, sondern gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr und somit Straftaten nach §315 Strafgesetzbuch darstellen.

Freitag, 7. Juni 2019 | Quelle: Stadt Herne