halloherne.de lokal, aktuell, online.
Die Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) aus der Luft.

AGR Gruppe zur abgewiesenen Klage zur Zentraldeponie Emscherbruch

'Entscheidung garantiert Entsorgungssicherheit'

Am Donnerstag (1.6.2023) hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden, die Klage von vier Anwohnern der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) abzuweisen (halloherne berichtete). Damit wurde die Entscheidung der Bezirksregierung Münster vom 15. September 2021 bestätigt, die Errichtung und den Betrieb der beantragten Deponieabschnitte auf der ZDE letztmalig planfestzustellen.

Anzeige: Herner Sparkasse Solit 2025

Mit Hinblick auf eine vom Gesetzgeber geforderte mindestens zehnjährige Entsorgungssicherheit besteht das dringende öffentliche Interesse, dass die AGR als Trägerin des Vorhabens und Betreiberin dieser Deponie die Nutzung von weiteren rund sechs Millionen Tonnen Ablagekapazität auf der ZDE auf Basis einer bestandskräftigen Planfeststellung realisieren kann. Diese Entscheidung garantiert neben Entsorgungssicherheit zudem die Investitionssicherheit zur Fortsetzung des bisherigen gesetzes- und genehmigungskonformen Betriebes der ZDE und trägt zusätzlich längerfristig zum Erhalt von Arbeitsplätzen über die AGR Gruppe hinaus bei.

„Im bevölkerungsreichsten Ballungsraum in Deutschland sind wir auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen. Unzählige Straßen, Brücken und Gebäude, insbesondere der öffentlichen Hand, müssen dazu in den nächsten Jahren saniert werden. Projekte wie die Emscher-Renaturierung steigern zudem erheblich die Lebensqualität in der Region", sagt Joachim Ronge, Vorsitzender der AGR Geschäftsführung, in einer Pressemitteilung.

'Abfälle müssen vorschriftsgemäß gelagert werden'

Weiter führt er aus: „Doch bei all diesen Maßnahmen fallen Bau- und Abbruchabfälle an, die trotz bereits sehr hoher Recyclingquoten in der Bauwirtschaft, vorschriftsgemäß auf Deponien abgelagert werden müssen. Daher ist es notwendig, dass wir bis zum bisher für Ende 2030 prognostizierten Schüttende auf der ZDE weiterhin im Dialog mit allen Beteiligten gemeinsam die Suche nach neuen Deponiestandorten intensivieren.“

Vier Anwohner der ZDE hatten im November 2021 Klage gegen das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Münster als zuständige Genehmigungsbehörde, eingereicht. Der Betrieb auf der ZDE kann durch die heutige Entscheidung bis zur Erreichung des in 2021 planfestgestellten Volumens unterbrechungsfrei fortgesetzt werden.

Donnerstag, 1. Juni 2023 | Quelle: AGR