
Schuldnerberatung Herne e. V informiert
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ab Juli
Die Schuldnerberatung Herne e. V informiert über die neuen Pfändungsfreigrenzen, die ab Freitag, 1. Juli 2022, gültig sind. Sie wurden im Mai 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Der § 850 c Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) setze Pfändungsgrundfreibeträge fest, in deren Höhe das Arbeitseinkommen des Schuldners unpfändbar sei. Die Pfändungsfreigrenzen sollen sicherstellen, dass der Schuldner auch bei einer Pfändung seines Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und seine gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen könne.
Die Pfändungsfreigrenzen würden nun jährlich nach dem Maßstab der Änderung des einkommensteuerrechtlichen Grundfreibetrages in § 32a Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) angepasst. Auch die Sockelbeträge für Pfändungsschutzkonten (P-Konten) ändern sich entsprechend. Soweit die Banken den neuen Sockelbetrag nicht automatisch anpassen, können Betroffene bei der Schuldnerberatung, einen Termin zwecks Ausstellung einer neuen P-Konto-Bescheinigung vereinbaren.