Bebauung für 22 Einfamilienhäuser am Stadtgarten startet
Erschließung am Stadtpark beendet
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Herne (SEG Herne) hat auf dem ehemaligen Sportplatz Schaeferstraße II alias Hippenwiese attraktive Wohnbauflächen geschaffen. Unter dem Motto „Exklusives Wohnen mit kurzen Wegen in Herne-Mitte“ wurden für 22 Einfamilienhäuser neues Bauland geschaffen. Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda hat gemeinsam mit SEG-Geschäftsführer Achim Wixforth den aktuellen Stand am Freitag (27.8.2021) vor Ort auf der neuen Erschließungsstraße vorgestellt.
Das rund 16.500 Quadratmeter große ehemalige Sportplatzgelände wurde durch den Bebauungsplan Nr. 256 „Schaeferstraße/ Am Stadtgarten“ überplant und steht nun für eine Bebauung mit 22 Einfamilienhäusern bereit. „Das neue Quartier am Stadtgarten schafft hochwertiges Wohnen in einer attraktiven Umgebung – nah an der Innenstadt und doch im Grünen. Wir sehen hier den Beweis dafür, dass die Menschen an Herne glauben“, erklärt Dudda. Erschlossen werden die Grundstücke durch die umgebenden Schaeferstraße und Am Stadtgarten sowie die neu errichtete Stichstraße.
Endausbau voraussichtlich ab 2023
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten Ende August 2021 wurden die Grundstücke an die Erwerber übergeben. Diese können nun mit dem Bau ihres Eigenheimes beginnen. Erfreut zeigt sich SEG-Geschäftsführer Achim Wixforth: „Der hohe Anspruch an die Flächenentwicklung wird sich auch in den Hochbauten wiederfinden.“ Nach Abschluss der privaten Hochbauarbeiten wird die Erschließungsstraße vom jetzigen Baustraßenzustand in den Endzustand überführt. Der Endausbau wird voraussichtlich im Jahr 2023 erfolgen.
Die Stichstraße wird gepflastert und erhält mittig eine großzügige Grünfläche. Ebenso wird es einen neuen Fußweg in den Herner Stadtpark geben. In der Grünfläche wird das anfallende Niederschlagswasser gesammelt und der dortigen Vegetation zur Verfügung gestellt. Dadurch lässt sich vor Ort der Wasserkreislauf schließen und gegen die Überhitzung im Sommer vorsorgen.
Moderne Stadtentwicklung
Neben ökologischen Belangen einer modernen Stadtentwicklung wurden durch die Festsetzungen des Bebauungsplans und der dazugehörigen Gestaltungssatzung hohe Ansprüche an städtebauliche und architektonische Gestaltungsqualität gesichert.