Beteiligungsverfahren für den Ausbau der Windenergie
Erste Änderung des Regionalplans Ruhr
Essen/Ruhrgebiet (idr). Das sechswöchige Beteiligungsverfahren zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr startet am Montag, 20. Januar 2025. Dabei geht es um den Ausbau der Windenergie im Ruhrgebiet, der durch die Ausweisung von neuen Flächen im Regionalplan vorangetrieben werden soll.
Das Beteiligungsverfahren gibt sowohl Behörden und Verbänden als auch Bürgern die Möglichkeit zur Stellungnahme. Bereits jetzt können die Planunterlagen auf der Seite des Regionalverbandes Ruhr (RVR) oder auf der Seite des Ruhrparlaments eingesehen werden.
Die RVR-Verbandsversammlung hat im Dezember 2024 mehrheitlich den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans Ruhr gefasst. Neue rechtliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene sehen eine Vergrößerung der Flächen für die Windenergienutzung vor.
Konkret müssen in den Regionen Nordrhein-Westfalens durch die regionalen Planungsträger zeitnah flächenbezogene Mindestwerte erreicht werden. Der Entwurf für die Änderung des Regionalplans Ruhr sieht Flächen von etwa 2.691 Hektar für den Windenergieausbau vor.