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Fehler bei Lärmprognose für Ausbau der A 43

Sie wohnen jenseits der Stadtgrenze Herne/Recklinghausen westlich der Bundesautobahn A 43, die im Abschnitt zwischen Rhein-Herne-Kanal und der Anschlussstelle Recklinghausen/Herten von bisher vier auf sechs Fahrspuren ausgebaut werden soll. Durch diesen nach dem Willen des Landes NRW und durch einen Planfeststellungs-Beschluss auf den Weg gebrachten Ausbau rückt die Autobahn Münster-Wuppertal noch näher als bisher an die Grundstücke der Bürger in Hochlar heran, die nicht nur die Inanspruchnahme von Teilen ihrer Grundstücke sondern auch wachsende Lärm- und Luftschadstoffimmisionen befürchten. Deshalb zogen die Betroffenen mit einer Klage gegen das Land NRW vor das Oberverwaltungsgericht Münster, dessen 11. Senat unter Vorsitz von Richter Willms sich am Donnerstag in einer fast ganztägigen Verhandlung mit dem Planfeststellungs-Beschluss der Bezirksregierung Münster beschäftigte.

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Dabei stellte der Senat keine Verfahrensfehler oder Verstöße gegen materielles Recht fest, die zu einer Aufhebung des Planfeststellungs-Beschlusses hätten führen können. "Vor allem ist die Planung eines axialen Ausbaus durch den weiteren Anbau jeweils eines weiteren Fahrstreifens links und rechts der bestehenden Fahrstreifen anstelle eines asymmetrischen Ausbaus nach Osten durch den Anbau von zwei Fahrstreifen östlich der bestehenden Autobahn nicht abwägungsfehlerhaft," wie der Senat in seiner ersten Begründung seiner Entschscheidung formulierte, mit der die Klagen der Anlieger "im Wesentlichen" abgewiesen wurden. Aber, so der Senat weiter, "weil das Konzept der Planfeststellungsbehörde zum Schutz der Anwohner vor den Verkehrslärmemissionen des Autobahnausbaus auf einer fehlerhaften Verkehrsprognose beruht," hat das OVG die Behörde verpflichtet, "über den Antrag einzelner Kläger auf Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Lärmemissionen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden." Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. (AZ 11 D 33/13.AK)

Freitag, 29. April 2016 | Autor: Helge Kondring