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Peter Niedenführ.

Ferienjobs bleiben meist steuerfrei

Peter Niedenführ, Leiter des Finanzamts Herne, gibt Tipps für den Nebenjob in den Ferien.: Die Sommer- und Semesterferien sind für viele Schüler und Studierende die schönste Zeit im Jahr. Viele nutzen die freie Zeit aber auch dazu, ihr Taschengeld aufzubessern und suchen sich einen Ferienjob.

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“Die Regelungen sind unkompliziert und sollten niemanden von seinem Job abhalten. Denn die allermeisten Ferienjobber zahlen letztlich überhaupt keine Steuern. Sie müssen ihrem Arbeitgeber grundsätzlich ihre Steuer-Identifikationsnummer, ihr Geburtsdatum und die Information, ob es sich um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt, mitteilen. Anhand dieser Angaben kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale, zum Beispiel Steuerklasse und Religion, elektronisch abrufen.

Behält der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer ein, können sich die Ferienjobber diese nach Ablauf des Kalenderjahres mit einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zurückholen. Bei einem Bruttoarbeitslohn von bis zu 12.082 Euro im Jahr 2017 fällt zum Beispiel in der Steuerklasse I, also für Ledige, gar keine Lohnsteuer an."

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Unabhängig davon kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei 450-Euro-Jobs, die Lohnsteuer auch pauschal versteuern und diese für den Ferienjobber übernehmen. Niedenführ rät, die unterschiedlichen Besteuerungsmöglichkeiten in einem Gespräch mit dem Arbeitgeber vorab zu klären. mehrInfos gibt es auf der Internetseite der Finanzverwaltung in den Broschüren Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende und Steuertipps für alle Steuerzahlenden .

Montag, 10. Juli 2017