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Finanzamt erkennt Stiftung die Gemeinnützigkeit ab

Die Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Finanzamts Herne hat nach einjähriger Außenprüfung der Stiftung Katholisches Krankenhaus Marien-Hospital Mitte Februar 2016 wegen "Mittelfehlverwendungen und Verstößen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung die Gemeinnützigkeit für den Prüfungszeitraum 2011 bis 2013 aberkannt." Die nach dem auch vom Bistum Paderborn mitgetragene Auflösung der alten Stiftung am 11.2.2016 (halloherne berichtete) unter der Leitung von Geschäftsführer Theo Freitag (Elisabeth-Gruppe) neu aufgestellte St. Elisabeth-Stiftung trat daraufhin sofort mit dem Finanzamt in Verhandlungen, weil es von dort eine Nachforderung von 3,2 Millionen Euro gab, die mittlerweile auf dem Vergleichsweg auf eine Million Euro abgesenkt werden konnte. Gleichzeitig sprach die neue Stiftung dem ihrer Ansicht für "fortlaufende Misswirtschaft mit der Tendenz zur Selbstbedienung, die man schon als Plünderung einer Stiftung bezeichnen kann," mitverantwortlichen Ex-Chef des Marien-Hospitals, Jürgen Hellmann, nach Kenntnis des Prüfungsberichts die siebente fristlose Kündigung aus.

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Die sechs fristlosen Kündigungen, zwischen Mai und Oktober 2013 noch vom alten Kuratorium beschlossen und erstinstanzlich vom Arbeitsgericht Herne im Februar 2015 als unwirksam aufgehoben, sind am Donnerstag, 23.6.2016, Gegenstand der Berufungsklage der Arbeitgeberseite vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm.

Beim Prüfungspunkt "Zahlungen an Mitglideder des Kuratoriums" schickt die Betriebsprüfung den gesetzlichen Auftrag nach § 62 BGB voraus, dass "die Organmitglieder die Geschäfte der Stiftung unentgeltlich zu besorgen haben und ihnen lediglich Ersatz der ihnen tatsächlich entstandenen Aufwendungen wie Fahrtkosten, Unterkunft und Porto aber keine Entschädigung für die eingesetzte Arbeitszeit und -kraft" zusteht. Auch in der zuletzt Ende 2013 geänderten Satzung der Stiftung fehle eine davon abweichende "Öffnungsklausel", sodass auch danach "Kuratoriumsmitglieder keine Gewinnanteile und auch keine Zuwendungen aus Stiftungsmitteln erhalten." Und dann lässt das Finanzamt Zahlen sprechen. Danach erhielten vier Kuratoriumsmitglieder im Prüfungszeitraum Leistungen von insgesamt über zweieinhalb Millionen Euro.

Schon bei der Betriebsprüfung für die Jahre 2008-2010 hatten sich pauschalierte Tätigkeitsvergütungen für den Kuratoriumsvorsitzenden und seinen Stellvertreter in Höhe von 186.588 Euro ergeben. Nach Auffassung des Finanzamts Leistungen, die zurückgefordert werden "konnten und mussten". Das sei aber "trotz Hinweis auf die Notwendigkeit einer Satzungsänderung für mögliche Zahlungen an für die Stiftung tätige Kuratoriumsmitglieder" unterblieben. Und auch die Zahlungen seien nicht eingestellt worden.Einen eigenen Prüfungspunkt bildet der 50. Geburtstag des damaligen Kuratoriumsvorsitzenden im Mai 2012. Den ließ sich die Stiftung unter der Kontonummer 69700 ("Repräsentationsaufwand") im Buchungskreis 0001 "Krankenhaus" 20.997 Euro kosten, wobei trotz wiederholter Aufforderungen der Betriebsprüfer weder Unterlagen noch Buchungsbelege vorgelegt wurden. Im Gegenteil, so die Betriebsprüfung. Es ist nicht auszuschließenden, dass noch weitere Kosten unter anderen Konten gebucht wurden.

Genauso mangelhaft blieb nach dem Bericht der Betriebsprüfer die Mitwirkung der Stiftung bei der Aufklärung unnötiger Zinsverluste durch zinslose Darlehen auch an nicht steuerbegünstigte Tochterunternehmen sowie bei der Klärung nicht aufgearbeiteter Verlustvorträge selbst in den Jahren vor 2010. Folgerichtig deshalb auch die Feststellung der Betriebsprüfer zum Punkt"Gesetzesverstöße", dass "aufgrund der Festellungen im Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier und Partner vom 24.9.2013 im Juni 2015 Strafverfahren wegen des Verdachts der Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung für den Zeitraum 2011-2013 und 2008-2010 insbesondere wegen Nichtabführung der Pauschalsteuer nach 37b des Einkommenssteuergesetzes für Geschenke" gegen das damalige Spitzentrio der Stiftung eingeleitet wurden. Die Merschmeider-Prüfung hatte außerdem allein für 2012 und 2013 schon 14 Einzelverstöße gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt.

Donnerstag, 23. Juni 2016 | Autor: Helge Kondring