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Jeder eingezahlte Euro in der freiwilligen Rentenversicherung zählt.

Beiträge bis Anfang April 2018 bezahlen

Freiwillige Rentenversicherung

Münster. Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2017 müssen spätestens bis Dienstag, 3. April 2018, eingezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Westfalen in Münster hin. Zwar sind die meisten Arbeitnehmer in Deutschland automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Wer jedoch nicht oder nicht mehr versicherungspflichtig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Rentenbeiträge zahlen.

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Insbesondere Versicherte, die durch die Beitragszahlung ihre Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht erhalten wollen, sollten diesen Termin keinesfalls versäumen. Allerdings ist dieses nur für Versicherte möglich, die vor 1984 bereits 60 Beitragsmonate zurückgelegt hatten und seit dieser Zeit bis heute einen lückenlosen Versicherungsverlauf vorweisen können. Hier kann bereits eine rentenrechtliche Lücke von nur einem Monat ausreichen, um diese Anwartschaft zu verlieren.

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Wer für 2017 den Mindestbeitrag zahlen möchte, hat 84,15 Euro monatlich zu entrichten. Bis zum Höchstbeitrag von 1.187,45 Euro monatlich kann jeder Betrag frei gewählt werden. Auf dem Überweisungsauftrag sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Zuname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen, anzugeben. Fragen zum Thema beantworten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon unter Tel 0800/1000 48011. Weitere Informationen gibt es außerdem in den Auskunfts- und Beratungsstellen und bei den Versichertenältesten.

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