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Fristlose Kündigung nach 41 Jahren

Kreis Recklinghausen/Herne. Mit 3.900 Euro brutto im Monat und rund sechs Jahre vor dem Ruhestand verlor ein 58 Jahre alter Bankkaufmann der Sparkasse Vest Recklinghausen am 22. September 2014 seinen Arbeitsplatz. Fristlos wegen "dringenden Tatverdachts" des Arbeitszeitbetruges.

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Der Mann aus der neunten Etage des Geldinstituts am Herzogwall hatte fast drei Monate auf dem Weg ins Büro den Umweg über die alte Sparkasse (Archiv) am Königswall, genommen, sich in die dortige Zeiterfassung eingestempelt um dann zu Fuß zu seinem eigentlichen Arbeitsplatz zu gehen. Dort konnte er sich aber am eigenen Schreibtisch einstempeln. Auf dem Weg nach Feierabend, und das brachte die Verantwortlichen der von Personalchef Dehos und Rechtsanwalt Potthoff-Kowol vertretenen Sparkasse besonders in Rage, wählte der Mann den gleichen Weg zurück und stempelte erst am Königswall wieder aus.

Vor dem Arbeitsgericht, das die Kündigungsschutzklage des von Rechtsanwalt Krings vertretenen Bankkaufmanns jetzt in Kammerbesetzung verhandelte, konnte sich der Kläger das eigene Verhalten auch nicht mehr erklären. Er stehe "mit Staunen vor dem, was da passiert ist. Das hat sich irgendwie verselbständigt," bat er in einer persönlichen Erklärung um Nachsehen. Im Gütetermin Ende November vor Richterin Große-Wilde war das noch anders. Da hatte der damals nicht anwesende Kläger durch seinen Anwalt noch das durchaus großzügige Vergleichsangebot abgelehnt, bei bezahlter Freistellung über mehr als 15 Monate Ende 2015 auszuscheiden.

Die beiden Sparkassenvertreter sahen sich jetzt im Kammerterin nach der mittlerweile eingetretenen "Zerstörung des Vertrauensverhältnisses in Gänze" nicht mehr in der Lage "dieses vernünftige Angebot noch aufrechtzuerhalten." Die Sparkasse würde jetzt nur noch eine Beendigung zum 30. Juni akzeptieren, verkürzte Anwalt Potthoff-Kowol das alte Angebot um sechs Monate. "

Doch die persönliche Erklärung des Klägers, der sein ganzes Berufsleben bei der Sparkasse verbrachte, stimmte den Anwalt und Personalleiter Dehos dann noch um. Man ginge jetzt davon aus, "dass Sie uns nicht immer beschummelt haben," ging die Arbeitgeberseite auf den Kläger zu und bot ein Ende des Arbeitsverhältnisses bei Freistellung und Fortzahlung der Bezüge immerhin bis zum 3o. September 2015 an. Das kann der Kläger sich nun zwei Wochen überlegen, denn sein Anwalt bat um eine Widerrufsfrist bis zum 10. März. Sollte der Betroffene widerrufen, wird die Kammer am 26. März ein Urteil verkünden. (AZ 3 Ca 2464/14)

Dienstag, 24. Februar 2015 | Autor: Helge Kondring