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Stellungnahme

Gegendarstellung der AGR

Die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH schickt zu der Stellungnahme der Bürgerinitiativer BI „Uns stinkts“ „Fehlende Planung rächt sich“ die auf halloherne am Mittwoch (11.8.2021) veröffentlicht wurde folgende Gegendarstellung: „Die Stellungnahme der Bürgerinitiative enthält unwahre Behauptungen und Wertungen, die einer Richtigstellung bedürfen. Nur weil die Bürgerinitiative unbelegte Behauptungen und Verdächtigungen ständig wiederholt, werden diese Behauptungen nicht wahr.

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Fakt ist:

Abfallentsorgungseinrichtungen dienen dem Gemeinwohl und unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Diese sind unter anderem im KrWG und der DepV beschrieben. Darüber hinaus unterliegen Abfallentsorgungseinrichtungen der strengen Kontrolle der Überwachungsbehörden.

Es ist vorab festzustellen, dass die BI bislang mit allen Beschwerden sowohl über die AGR als auch über die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde, die Bez.-Reg. Münster, gescheitert ist. Sowohl Überprüfungen des Betriebes aufgrund anonymer Anzeigen als auch die Anrufung des Petitionsausschusses des Landes NRW blieben ohne Bestätigung der wiederholten, unbelegten Vorwürfe der BI.

Zu den unzutreffenden Behauptungen im Artikel

Behauptung: „So wurde die einst avisierte Laufzeit der Zentraldeponie Emscherbruch von 35 Jahren schon lange überschritten. Denn eigentlich sollte schon 2003 Schluss sein – so beweisen es Dokumente des Siedlungsverband Ruhr sowie der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster von 1989.“

Wahr hingegen ist: Der Ursprungsplanfeststellungsbeschluss sah ein Volumen von ca. 30 Mio. m3 vor, das sich durch die geplante Gestaltung der Deponie ergab. Eine Laufzeit wurde weder beantragt noch planfestgestellt.

Behauptung: „Eigentlich hätte man sich schon damals hinsetzen müssen und mit der Planung von alternativen Standorten beginnen sollen. Doch bis heute ist nichts geschehen.“

Wahr hingegen ist: In der Verantwortung stehen die entsorgungspflichtigen Körperschaften. Losgelöst von den gesetzlich vorgegebenen Verantwortlichkeiten hat sich im praktischen Vollzug die Vorgehensweise zur Vermeidung von Entsorgungslücken verändert, d. h. die Vorhabenträger selbst (hier: AGR) suchen seit 2014 geeignete Standorte, vielfach ohne ausreichende Unterstützung und zum Teil gegen den heftigen Widerstand auch von den für den Nachweis der Entsorgungssicherheit Verantwortlichen.

Behauptung: „So wird den Menschen rund um die technisch veraltete Sondermülldeponie zugemutet, ....“

Wahr hingegen ist: Die ZDE ist ein technisches Bauwerk und auf neuestem technischen Stand mit hohen Sicherheits- und Umweltstandards.

Behauptung: „...dass sie weitere zehn Jahre “zugemüllt” werden und die Deponie dann 63 statt die einst versprochenen 35 Jahre läuft.“

Wahr hingegen ist: s.o. (1. Anmerkung)

Behauptung: „Hinzu kommen die Gefahren und Belästigungen, denen die Anwohner durch erhöhten Verkehr, durchdringenden Lärm sowie übelkeitserregenden Geruch und unsachgemäße Haltung der teils verseuchten Abfälle permanent ausgesetzt werden.“

Wahr hingegen ist: Von der ZDE gehen keine Gefahren und erheblichen Beeinträchtigungen aus.

Alle Gutachten, die dem Planfeststellungsantrag beigefügt sind, belegen, dass sämtliche gesetzlichen Emissionswerte deutlichunterschritten werden und von der Deponie keine erheblichen Beeinträchtigungen ausgehen.

Diese Gutachten wurden von den im Verfahren beteiligten Fachbehörden der Städte GE und HER nicht beanstandet.

Auf der ZDE sind Abfälle der Deponieklassen I- III deponiert.

Die Deponierung der Abfälle geschieht nach strengen gesetzlichen Vorgaben unter der Kontrolle der Überwachungsbehörde.

Deponien unterliegen einer staatlichen Überwachung durch die Bezirksregierungen und einer umfangreichen Eigenkontrolle durch die Betreiber.

Eine regelmäßige Anlagenüberwachung sowie eine regelmäßige Überprüfung der Zulassung, d. h. des Planfeststellungsbeschlusses bzw. der Plangenehmigung einer Deponie, sind über

  • das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
  • die Deponieverordnung (DepV)

durch die Regierungspräsidien als den zuständigen Überwachungsbehörden ausdrücklich festgelegt.

Darüber hinaus sind die Regierungspräsidien zuständig für die Überwachung und Abnahme von Baumaßnahmen.

Behauptung: „Dies schließt ein, dass die technisch veraltete Sondermülldeponie im Emscherbruch zeitnah stillgelegt wird, um die Anwohner in Gelsenkirchen und Herne baldmöglichst zu entlasten.“

Wahr hingegen ist: s.o. (1. Anmerkung)

Den falschen und auf Rufschädigung abzielenden Vorwurf der finanziellen Bereicherung an der Hilfe zur Bewältigung der Abfallströme aus den Unwetterkatastrophen weisen wir in aller Deutlichkeit zurück:

In einer großen gemeinsamen Anstrengung beteiligen sich alle Abfallentsorgungsunternehmen in ganz NRW unter Koordinierung des Landesumweltministeriums an der Hilfe für die von der Unwetterkatastrophe betroffenen Gemeinden in NRW, um den unvorstellbaren Massen an Flutabfällen Herr zu werden. Dass die Bürgerinitiative aus der Verantwortung für die Solidargemeinschaft einen Vorwurf zur Vorteilsnahme der AGR strickt, ist unredlich. Dies zeugt zum einen von einer großen Unsensibilität der BI beim Umgang mit dieser Katastrophe und ist völlig unverständlich. Zum anderen macht es deutlich: Der BI ist kein Mittel zu schade im Versuch, die AGR zu diskreditieren.

Die AGR hat hier spontan und unbürokratisch schnell geholfen:

Neben der tiefen Trauer um die Toten und dem Mitgefühl für die Angehörigen und Betroffenen hat die AGR eine finanzielle Unterstützung als Sofort-Spende (50.000 EUR FUNKEMEDIEN-Caritas) geleistet und Dienstleistungen in betroffenen Kommunen erweitert (Container-Gestellung, Verlängerung Betriebszeiten, erweiterte Touren des Schadstoffmobils). In enger Absprache mit den Behörden haben wir Möglichkeiten zur Zwischenlagerung für bis zu 15.000 Tonnen Abfall geschaffen (Summe von Deponiestandorten und RZR Herten).

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Des Weiteren haben wir damit begonnen, die betroffenen Regionen durch die Übernahme von Abfällen zu unterstützen. In einem ersten Schritt übernehmen wir pro Woche rd. 500 t Siedlungsabfälle aus Eschweiler, um den Entsorgungsbetrieben dort ‚Freiräume‘ zur groben Vorsortierung der Unwetter-Abfälle zu geben.

Freitag, 13. August 2021 | Autor: AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH