
Geknallt wird nur Silvester
Schon Wochen vor dem Jahreswechsel knallt es immer wieder, wenn manche Bürger Silvester nicht erwarten können und erste Böller zünden. Was den einen Spaß macht und die anderen nervt, ist allerdings eine Ordnungswidrigkeit und wird von Polizei und Ordnungsdienst verfolgt. Welche Feuerwerkskörper wann gezündet werden dürfen, ist unter anderem im Sprengstoffgesetz festgelegt. Feuerwerkskörper werden in verschiedene Klassen eingeteilt. Zu Klasse 1 gehören zum Beispiel Knallerbsen, Knallteufel oder Silberregen. Sie dürfen das ganze Jahr über verkauft und gezündet werden – vorausgesetzt der Käufer ist zwölf Jahre oder älter.
Größere, lautere Feuerwerkskörper wie Böller, Raketen oder Kanonenschläge gehören zur Kategorie 2. Sie dürfen nur am 31.Dezember und am 1. Januar gezündet werden. Wer sich nicht daran hält, verstößt gegen das Sprengstoffgesetz und, je nach Uhrzeit und Lautstärke, gegen das Emissionsschutzgesetz. Denn wer außerhalb von Silvester während der Ruhezeiten Knaller zündet, begeht eine Ruhestörung. Allein das unerlaubte Zünden von Böllern kann schon mit 100 Euro Verwarngeld geahndet werden, dazu kommen die Kosten für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit. Kommt dann auch noch eine Verwarnung wegen Ruhestörung hinzu, wird der Böller ein sehr teures Vergnügen.

Verkauft werden dürfen die Feuerwerkskörper der Klasse 2 an volljährige Personen und zwar jeweils vom 29. Bis zum 31. Dezember. Ausnahmen gelten, wenn der 28. Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag ist. Dann darf der Verkauf schon am 28. Dezember beginnen.
Feuerwerkskörper sollten auf jeden Fall ein CE-Zeichen und eine BAM-Nummer haben. Diese Silvester-Knaller sind von der Bundesanstalt für Materialforschung getestet und zugelassen. Wer ein Feuerwerk zündet, sollte dies nur draußen tun und die Kracher nicht länger als nötig in der Hand behalten. Wichtig ist auch ein Sicherheitsabstand zu Menschen und Tieren. Weitere Tipps für das Silvester-Feuerwerk bietet die Internetseite des Landesministeriums für Arbeit, Integration und Soziales.