
16.014 Einreichungen beim Finanzamt Herne
Grundsteuer-Erklärung in NRW
Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Dies geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Bisher sind landesweit bereits rund 2,8 Millionen Feststellungserklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht rund 42 Prozent der benötigten Erklärungen.
„Im Finanzamt Herne wurden bisher 16.014 Erklärungen abgegeben, rund 39 Prozent“, erklärt Barth, die Leiterin des Finanzamts Herne. „Wir appellieren an alle Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023.“
Die Finanzämter bearbeiten die Feststellungserklärungen grundsätzlich entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümer. Der errechnete Grundsteuerwert hat insofern noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Feststellungserklärung und zum Inhalt der einzelnen Bescheide stehen auf der Homepage zur Verfügung.
Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung
Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung unterstützt Eigentümer bei der Erstellung der Feststellungserklärung. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit ELSTER erstellt“, so die Leiterin. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in ELSTER und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind.“ Außerdem steht ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.
Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie z. B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort zu finden. Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Feststellungserklärung benötigt werden.
Grundsteuer-Hotline
Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Herne unter 02323-598-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar. „Unsere Hotline ist bestens informiert und hilft Ihnen gerne weiter“, so Barth. „Die Kollegen in der Hotline leisten hervorragende Arbeit und unterstützen, wo sie können. Die meisten Anliegen können wir bereits am Telefon klären.“
Digital abgeben mit ELSTER
Die Abgabe der Feststellungserklärung ist über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. ELSTER bietet viele Vorteile: Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ganz ohne Papier beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Außerdem unterstützt ELSTER mit Hinweisen und Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung und überprüft über die digitale Endkontrolle die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität.
Gut zu wissen: Die Abgabe der Feststellungserklärung kann auch über den ELSTER-Zugang von nahen Angehörigen erfolgen. „Besitzt beispielsweise Ihre Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen. Auch, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Feststellungserklärung über dieses Konto abgegeben hat“, ergänzt die Vorsteherin.