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Durch die Grundsteuerreform sind vor allem Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern betroffen: Ihnen droht eine höhere finanzielle Belastung, nachdem nun die aufkommensneutralen Hebesätze veröffentlicht worden sind (Symbolbild).

Die Bedeutung für Eigentümer und Mieter und was die Stadt sagt

Grundsteuer: Vorschläge für Hebesätze

Die Grundsteuerreform: Nach und nach wird klar, wohin die Reise führt. Schon zuvor war klar, dass die voraussichtliche neue Berechnung vom Land NRW zu erheblichen Mehrbelastungen und Erhöhungen für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern führt. Gleichzeitig würden deutlich weniger Steuern für Gewerbeflächen fällig werden. Nun hat sich die NRW-Finanzverwaltung gemeldet und für Herne sowie alle anderen Kommunen vorgerechnet, welche Erhöhungen notwendig sind, um nachher genauso viel Geld für den Haushalt einzunehmen, wie vorher.

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Demnach müsste die Stadt Herne den Hebesatz der Grundsteuer von derzeit 830 Punkten auf dann 995 Punkte erhöhen, um eine sogenannte Aufkommensneutralität zu erzeugen. Das sind fast 20 Prozent mehr. Mit einer solchen Erhöhung hatte selbst der ehemalige Kämmerer, Hans Werner Klee, im Februar 2024 nicht gerechnet. Damals hatte er geschätzt, der Hebesatz müsse wohl auf rund 930 Punkte steigen, damit es kein weiteres finanzielles Loch gibt (halloherne berichtete). Ein Verzicht auf die Erhöhung würde ein jährliches Minus von vier Millionen Euro bedeuten.

Kein Gehör gefunden

Auf diese eklatante Verschiebung hatte die Stadt bereits seit Anfang 2022 mehrfach mit anderen Kommunen die NRW-Landesregierung hingewiesen, sie alle fanden aber kein Gehör. Durch das angewendete Bundesmodell bei der Grundsteuerreform ist von einer strukturellen Belastungsverschiebung die Rede.

Nun ist Klee seit Ende April im Ruhestand (halloherne berichtete), sein Nachfolger Marc Alexander Ulrich muss sich daher nun mit dieser Problematik beschäftigen. Das Rathaus rechnet in einer Antwort auf eine halloherne-Anfrage vor: „Der vom Land errechnete (einheitliche) Hebesatz für die Grundsteuer B von 995 Prozent hätte zur Folge, dass die Grundsteuer für Wohngrundstücke deutlich steigen würde. Ein- und Zweifamilienhauseigentümer müssten mit einer Steigerung von 30 bis 39 Prozent rechnen. Bei den Mietwohngrundstücken und Eigentumswohnungen liegt die Mehrbelastung zwischen 13 bis 15 Prozent.“

Dagegen könnten sich Eigentümer von Geschäftsgrundstücken freuen: Sie würden im Schnitt 46 Prozent weniger zahlen müssen. Die zusätzliche Belastung für z.B. Mieter sei stark vom Einzelfall abhängig. Wenn die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt wird, sei mit einer Mehrbelastung zwischen zwei und vier Euro pro Monat zu rechnen. Diese Werte können aber noch deutlich abweichen, betont die Stadt.

Deutliche Erhöhung für Nichtwohngebäude?

Das NRW-Finanzministerium hat den Kommunen aber noch einen mehr oder weniger freundlichen Hinweis mit auf den Weg gegeben. Werden die 830 Punkte für Wohngrundstücke beibehalten, müsste Herne für eine Aufkommensneutralität den Hebesatz für Nichtwohngebäude auf 1.535 Punkte erhöhen. Was wird davon genommen? Darüber trifft der Rat der Stadt seine Entscheidung.

Sowohl ein Eigenheim, als auch eine Mietwohnung könnten bald teurer werden - ersteres mit bis zu 39 Prozent über die Grundsteuer.

Dieser wird sich aber erst im Herbst mit den Haushaltsberatungen und den vom Land vorgegebenen Hebesätzen „ergebnisoffen beschäftigen und eine Entscheidung treffen“, heißt es weiter. Das bedeutet: Bislang haben die veröffentlichten Hebesätze noch keine Auswirkungen.

Die Stadt hat bis dahin weiter die Hoffnung, dass das Land die Kritik der Städte und Gemeinden endlich ernst nimmt und mit einer Anpassung auf die systematische Belastungsverschiebung reagiert. Ähnlich haben bereits Sachsen, Berlin und das Saarland gehandelt. Zudem gäbe es verfassungsrechtliche Bedenken, ebenso sei eine technische Umsetzung von veränderten Hebesätzen zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich.

Widerspruchs- und Klagewelle befürchtet

Zusätzlich geht die Stadt Herne davon aus, dass die Einführung unterschiedlicher Hebesätze zu einer Widerspruchs- und Klagewelle führen wird, die noch zusätzlich zu den Widersprüchen aufgrund der eigentlichen Grundsteuerreform abzuarbeiten wäre. Und zuletzt bestünde die Gefahr eines weiteren „Steuerwettbewerbs“ auf kommunaler Ebene: Wer es sich vor Ort gerade noch leisten kann, würde womöglich Aufkommensverluste in Kauf nehmen, um den Interessen von Bürgerinnen und Unternehmen gleichermaßen zu entsprechen – und daran müssten sich andere ungewollt messen lassen.

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Damit sind in der Folge jährlich neue Konflikte vorprogrammiert, die dann rein gar nichts mehr mit dem ursprünglichen Ziel der Abmilderung der Belastungsverschiebung zu tun haben. Die Entscheidung darüber muss daher einheitlich auf Landesebene erfolgen, heißt es weiter. Schließlich wäre das mit einer Anpassung der Steuermesszahl für Geschäftsgrundstücke möglich.

Dienstag, 2. Juli 2024 | Autor: Marcel Gruteser
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