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Die Grundsteuerbescheide werden ab Freitag, 24. Januar 2025, verschickt.

Ab wann die Stadt Herne informiert und wie teuer es wird

Grundsteuerbescheide 2025 werden verschickt

Ab Freitag, 24. Januar 2025, verschickt die Stadt Herne die Bescheide über die Grundsteuer. Diese enthalten erstmals die vom Land NRW errechneten Hebesätze von 990 Prozentpunkten für die Grundsteuer B und 320 Prozentpunkten für die Grundsteuer A. Bei der Entscheidung Ende November 2024 folgte der Rat den Vorgaben des Finanzministeriums NRW. Danach sollen bei der Anwendung der Hebesätze die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielt werden, es greift also die sogenannte „Aufkommensneutralität“.

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Neben einem einheitlichen Hebesatz hat die Landesregierung den Kommunen erst spät im Jahr 2024 die Möglichkeit eingeräumt, differenzierende Grundsteuerhebesätze – getrennt nach Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken – festzusetzen. Die Einführung differenzierender Grundsteuerhebesätze ist aber rechtlich umstritten, da die zu besteuernden Grundstücke ungleich behandelt werden, was nicht gerecht ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Gerechtigkeit hat der Rat der Stadt Herne daher beschlossen, einen einheitlichen Grundsteuerhebesatz für alle gleich festzusetzen.

Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus dem vom Finanzamt festgestellten Grundsteuerwert, dem Grundsteuermessbetrag und dem Grundsteuerhebesatz der Kommune. Die Stadt Herne kann laut Satzung die Höhe der Hebesätze per Ratsbeschluss festlegen, hat aber keinen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge.

Veränderungen für einzelne Eigentümer

Es handelt sich also um keine direkte Steuererhöhung seitens der Stadt. „Das Aufkommen der Grundsteuer für die Stadt bleibt in der Summe gleich“, erklärt Stadtkämmerer Marc Alexander Ulrich. Veränderungen werde es aber für einzelne Eigentümer geben. „Sie werden teilweise mehr zahlen, teilweise aber auch weniger. Das liegt daran, dass die Grundstücke mehr oder weniger wert geworden sind“, so Hernes Stadtkämmerer.

Veränderungen wird es für einzelne Eigentümer von Grundstücken geben (Symbolbild).

Gut die Hälfte der Grundstückseigentümer wird danach mehr Grundsteuer als bisher zahlen. Für knapp ein Drittel der Grundsteuerzahler ergeben sich keine großen Veränderungen, circa 15 Prozent zahlen weniger Grundsteuer als noch im Jahr 2024. Ursache für diese Verschiebungen ist in den meisten Fällen, dass sich der Wert von Grundstücken und Gebäuden durch die Neubewertung positiv verändert hat.

Dieser neue Grundsteuerwert ab 2025 wurde durch das Finanzamt festgelegt, nicht durch die Stadt Herne. Deutlich weniger zahlen werden durch die Grundsteuerreform Eigentümer von sogenannten Nichtwohngrundstücken, also überwiegend gewerblich mitgenutzte Grundstücke.

Daueraufträge prüfen

Der Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung weist darauf hin, dass vor der Zahlung der Grundsteuer unbedingt der Bescheid abgewartet werden soll. Weiterhin sollten alle Bürger gegebenenfalls bestehende Daueraufträge überprüfen und wenn nötig anpassen.

Die Stadt Herne verschickt mit dem Grundsteuerbescheid ein Informationsschreiben, das den Bürgern die Hintergründe der Grundsteuerreform und die Entscheidungen der Stadt Herne erläutert. Weitere Informationen gibt es auf der städtischen Homepage auf der neu eingerichteten Themenseite Grundsteuer unter www.herne.de/grundsteuer. Bei Nachfragen können sich die Bürger gerne an die Mitarbeitenden des Steueramts der Stadt Herne wenden.

Donnerstag, 23. Januar 2025 | Quelle: Pressebüro der Stadt Herne