
Stadt Herne informiert
Gültigkeit von Reisepässen prüfen
Mit Blick auf die bevorstehenden Ferienzeiten sollten Reisende für sich und mitreisende Kinder möglichst zeitnah die Gültigkeit ihrer Ausweise prüfen. Seit dem 1. Januar 2024 gelten dabei neue Regelungen für Kinder. Insbesondere bei Kreuzfahrten oder Reisen ins außereuropäische Ausland wird oft ein Reisepass benötigt, der am Tag der Rückreise mindestens noch sechs Monate gültig sein muss. Seit Anfang des Jahres sind keine Kinderreisepässe mehr verfügbar. Kinder benötigen nunmehr auch einen Personalausweis für Reisen im Schengen-Raum und einen biometrischen Reisepass für Reisen ins nichteuropäische Ausland.
Bitte um zeitnahe Abholung
Der Fachbereich Bürgerdienste bittet Herner darum, die in der Vergangenheit bestellten Personalausweise und Reisepässe zeitnah abzuholen. Hier gibt es weitere Infos.