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Die BI zum Erhalt des Hallenbads Eickel bittet OB Dudda nun darum, den Beschluss zum Abriss und Neubau zu verhindern.

Abriss und Neubau sollen verhindert werden

Hallenbad: BI appelliert in Brief an OB Dudda

Noch bevor der Rat der Stadt am Dienstag, 11. März 2025, zusammenkommt und über die Zukunft des Hallenbad Eickels entscheidet (halloherne berichtete), gibt die Bürgerinitiative (BI) zum Erhalt des Hallenbads nicht auf. In einem mehrseitigen Brief an Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda (der unserer Redaktion vorliegt) bittet sie den Verwaltungschef, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. Zudem formuliert sie mehrere Forderungen.

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Zur kurzen Erinnerung: Zunächst hatte die BI ihre Teilnahme am (vorerst) letzten Treffen der zuständigen Arbeitsgruppe am Montag (24.2.2025) abgesagt, zudem mehrere Vorwürfe an die Stadt gerichtet (halloherne berichtete). Nur einen Tag nach der angesprochenen Sitzung (Dienstag, 25.2.2025) veröffentlichten die SPD- und CDU-Fraktion einen gemeinsamen Antrag für die Ratssitzung, in dem sie, gestützt durch wirtschaftliche Berechnungen eines Gutachtens, einen Abriss und Neubau fordern und diesen durch den Rat bringen möchten (halloherne berichtete).

Ihre Argumente und Einschätzungen der Lage untermauerten dann am Mittwoch (26.2.2025) SPD-Fraktionschef Udo Sobieski, CDU-Fraktions- und Parteichef Christoph Bußmann sowie die stellvertretende CDU-Kreisvorsitzende und Stadtverordnete, Bettina Szelag, bei einem Pressegespräch (halloherne berichtete). Die Herner FDP unterstützt die Pläne der Herner „GroKo“ (halloherne berichtete).

Beschluss entfernen oder bestanden

Nun also der schriftliche Appell und die Bitte, den Beschluss zu entfernen oder ihn zu bestanden, an Frank Dudda. Ferner soll er den Vorschlag an die zuständigen Gremien (Arbeitsgruppe, Ratsfraktionen, BI und Immobilienmanagement) zurück verweisen.

Im Wesentlichen führt die Gruppe um Horst Schröder und Architekt Jürgen Köhne schriftlich fünf Punkte auf, die aus ihrer Sicht dafür sprechen. Zum einen sei der Beschluss nicht ausreichend differenziert. In der Arbeitsgruppe seien die unterschiedlichen Varianten nicht ausreichend diskutiert worden, eine verbindliche Auswahl habe nicht stattgefunden.

Beschlussvorschlag verschweige 'erhebliche Risiken'

Zweiter Punkt: Die Begründung für den Beschlussvorschlag sei sachlich falsch und verschweige erhebliche Risiken. Wieder erwähnt die BI, dass in der Sitzung (in der die Mitglieder selbst nicht persönlich anwesend waren) kein gültiger Beschluss gefasst worden sei.

Drittens: Die haushälterischen Folgen würden nicht transparent gemacht und mitgeteilt. Das „wäre allein deshalb schon durch den Rat zurückzuweisen“, heißt es in dem Brief.

Viertes Argument: Die Anhörung der Betroffenen sei unzureichend gewesen. Hiermit meint die BI, die Bewohner des Wohnhauses neben dem Hallenbad. „Der Neubau wurde so platziert, dass die Zufahrt der geplanten Tiefgarage direkt neben dem Eingang des Wohnhauses liegt. Die Betroffenen wurden nicht einbezogen und können Klagerechte haben“, schreibt die BI. Zudem könnte es Probleme bei den Feuerwehraufstellflächen geben, außerdem seien die betroffenen Schulen (die späteren Nutzer sollen nur der Schul- und Vereinssport sein) nicht eingebunden gewesen.

Vereinbarung gilt nur zwischen der BI und der GroKo

Letzter Punkt: Die Interessengruppen (hier die BI) sei nicht vertragsgemäß beteiligt worden, obwohl dies für die Entscheidungsfindung erforderlich sein soll. Dabei gilt es zu bedenken: Die im Januar 2023 getroffene und unterzeichnete (rechtlich nicht bindende) Vereinbarung hat die BI nur mit der „GroKo“ abgeschlossen, nicht mit der Verwaltung (halloherne berichtete).

So sah es im Hallenbad im November 2021 aus.

Damals waren alle erstmal froh, dass der geplante Bürgerentscheid noch abgesagt wurde – aufgrund von Zusagen aus der Politik. Nun zieht die Gruppe um Horst Schröder und Jürgen Köhne aber genau das in Betracht: „Die BI wird die Kommunalaufsicht und den Regierungspräsidenten in Arnsberg darüber informieren und klären, ob der zurückgezogene Bürgerentscheid wieder auflebt.“

EFRE-Fördermittel stehen im Raum – oder nicht?

Zudem verweist die BI zum wiederholten Male darauf, dass mögliche Fördermittel erst gar nicht diskutiert und damit übergangen werden – obwohl diese vor der finalen Kostenrechnung mit einbezogen werden sollten. Laut der BI habe man eine Auskunft von der Bezirksregierung erhalten, dass sogenannte EFRE-Fördermittel (werden zum Beispiel beim Schollbrockhaus genutzt) möglich wären.

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Ob der Oberbürgermeister der Bitte entspricht, wird man spätestens am Dienstag, 11. März 2025, ab 16 Uhr im Ratssaal hören.

Samstag, 8. März 2025 | Autor: Marcel Gruteser