Haustechnik stillgelegt-Betriebsräte entlassen
Rund 120 Mitarbeiter beschäftigt die Berliner MK Kliniken AG in ihrem Alten- und Pflegeheim Flora Marzina in Wanne. Zwei davon, Jörg Krüger und Jurij Schmidt, sorgten bisher für die Haustechnik und bildeten gleichzeitig die Führung des siebenköpfigen Betriebsrats. Ende Januar 2016 bekamen beide die "fristgerechte, betriebsbedingte Kündigung" zum 31. März mit der Begründung, dass ihr Arbeitsplatz wegen Stilllegung ihrer Abteilung ab 1. Februar wegfalle und die Haustechnik ab sofort vom Immobilien Service Deutschland (ISD) wahrgenommen werde. Die beiden Haustechniker zogen mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft ver.di und Rechtsanwalt Blömke vor das Arbeitsgericht.
Im ersten Kammertermin vor Richterin Große-Wilde im überfüllten Sitzungssaal bezeichnete MK-Anwalt Naujoks das öffentliche Aufsehen um diese "unternehmerische Entscheidung, die umgesetzt wurde, was der Arbeitgeber auch durfte" als "Tam-Tam" und verwies auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von 2010, die auch vom Gericht vorher zitiert worden war. Danach "besteht für den Arbeitgeber keine Verpflichtung, dem Mandatsträger (Betriebsrat) zur Vermeidung einer Kündigung die Beschäftigung auf einem höherwertigen Arbeitsplatz in einer anderen Betriebsabteilung anzubieten, wenn das Betriebsratsmitglied in einer Betriebsabteilung beschäftigt wird, die stillgelegt wird." (BAG 2 AZR 656/08) Und nichts anderes sei bei der Flora Marzina passiert. Den "Aufsatz" von Klägeranwalt Blömke über angeblich verbliebene Restarbeiten wie Müllbeseitigung, Annahme von Lieferungen, Getränkeversorgung und Leergutentsorgung qualifizierte der MK-Anwalt als "unsubstantiierten Vortrag" ab.
Das ließ Richterin Große-Wilde aber nicht stehen und bescheinigte auch der Klägerseite sachdienlichen Vortrag. Klägeranwalt Blömke mochte aber auch das angebliche "Tam-Tam" so nicht stehen lasen. Erstens gehe es um den Kampf seiner Mandanten um ihren langjährigen Arbeitsplatz, der jetzt zumindest teilweise von anderen Beschäftigten mit erledigt werden müsse, und zweitens gehe es der Arbeitgeberseite doch nur darum, bundesweit betriebsratsfreie Einrichtungen zu unterhalten. Dabei sei Flora Marzina die vorletzte auf der Liste. Bei der Frage des Gerichts nach Einigungsmöglichkeiten verwies MK-Anwalt Naujoks auf Regionalleiter Dinkelmann, der Kläger Schmidt "gestern" per Fax ein Angebot gemacht habe, gegen eine Abfindung von einem halben Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr auszuscheiden. Dabei gebe es auch noch Spielraum nach oben. Jurij Schmidt, Anfang August acht Jahre bei der Flora Marzina beschäftigt, lehnte nach Rücksprache mit seinem Anwalt auf dem Flur "hier und heute" erst einmal ab. Sein Anwalt dazu: "Es gibt sicher eine Zahl, aber die werde ich heute nicht nennen." Die Klage des Betriebsratsvorsitzenden Jörg Krüger, der sich nach seiner Kündigung krank in einer Reha-Maßnahme befindet, wird im Mai verhandelt. Jurij Schmidt muss sich bis zum nächsten Termin am 12. Juli gedulden. (AZ 3 Ca 243/16)