halloherne.de lokal, aktuell, online.
v.l. Rechtsanwalt Norbert H. Müller, Jürgen Hellmann.

Hellmann lehnt 950.000 Euro Abfindung ab

Der Kündigungsschutz-Prozess des zwischen Mai und Oktober 2013 sechsmal fristlos gekündigten Geschäftsführers mit Vorstandsfunktion im Marien-Hospital am Hölkeskampring, Jürgen Hellmann, geht in die entscheidende Phase und wird wohl im Februar oder März 2016 vom Landesarbeitsgericht in Hamm entschieden werden müssen. Bis Mitte Januar 2016 muss die Stiftung katholisches Krankenhaus Marienhospital als damalige Trägerin des Krankenhauses der 18. Kammer des LAG unter Vorsitz von Richter Dr. Dahmen erklären, warum sie sich jetzt im Gerichtsverfahren auf die angebliche Ungültigkeit des am 30. Juni 2008 geschlossenen Vorstandsvertrages mit Jürgen Hellmann beruft, "nachdem die vertraglichen Regelungen über einen Zeitraum von fünf Jahren praktiziert worden sind."

Anzeige: Herner Sparkasse Solit 2025

So steht es in einem "Hinweisbeschluss" des LAG, der den von den Anwälten Norbert H. Müller (Hellmann) und Matthey (Stiftung) vertretenen Parteien unmittelbar nach der Berufungsverhandlung am Donnerstag (3. Dezember) am Nachmittag zugestellt wurde. "Die beklagte Stiftung soll zusammenfassend und gegebenenfalls unter Beweisantritt dazu vortragen, ob die Mitglieder des Kuratoriums Kenntnis vom Inhalt des Anstellungsvertrages, der unter dem 30. Juni 2008 abgeschlossen wurde, besaßen; verneinendenfalls aus welchen Gründen Pfarrer Christian Gröne und Dieter Doktorczyk die übrigen (fünf) Mitglieder des Kuratoriums nicht über den Vertragsinhalt in Kenntnis setzten."

Der fünf Jahre nach Hellmanns Einstellung als Geschäftsführer auf der Basis der 2007 neu gefassten Stiftungssatzung abgeschlossene Vorstandsvertrag garantierte dem auch ins Kuratorium aufgerückten Geschäftsführer Monatsgehälter von anfangs 25.000 Euro, 150 Prozent eines Monatsgehalts als Weihnachtsgratifikation, eine erfolgsunabhängige Jahresvergütung von anfangs 60.000 Euro und eine erfolgsabhängige Jahresvergütung von zuletzt 150.000 Euro im Jahr, im Voraus als Tantieme ausgezahlt. Damit belief sich das Monatsgehalt von Jürgen Hellmann zuletzt auf 42.500 Euro. Und die könnten bei gerichtlicher Feststellung, dass der Vorstandsvertrag aufgrund seiner mehrjährigen Anwendung noch wirksam ist, dazu führen, dass die Stiftung ihren früheren Krankenhauschef bis zum 65. Geburtstag im November 2019 auf der Lohnliste hat, wie Kammervorsitzender Dr. Dahmen Stiftungsanwalt Matthey und den Stiftungsvertretern Doktorczyk und Sporleder nicht nur als juristisches Risiko zu bedenken gab.

Voraussetzungen für diesen Fall ist allerdings die Feststellung der Unwirksamkeit aller sechs fristlosen Kündigungen, wie sie schon die erste Instanz in Herne getroffen hatte. Gefragt wurde zu diesem Punkt von der Kammer eher beiläufig. Und so kam es, dass sich die Kammer nach mehrstündiger Verhandlung zur Zwischenberatung zurückzog, um den Parteien "zur wirtschaftlichen Lösung des Streits" einen Vorschlag zu machen: 950.000 Euro Abfindung für Hellmann sowie Klagerücknahme der Stiftung auf Rückzahlung angeblich zu Unrecht von Hellmann bezogener Tantiemen für 2011 und 2012 in Höhe von 300.000 Euro. Die Klägerseite lehnte diesen Vorschlag ab. Stiftungsanwalt Matthey gab zu Protokoll, dass er diesen Vorschlag zumindest mitnehmen und dem Kuratorium vorlegen würde. Jetzt müssen beide Parteien bis zum 20. Februar abwarten. Dann muss spätestens eine Stellungnahme von Jürgen Hellmann zur Erklärung der Stiftung über das eigene und widersprüchliche Vertragsverhalten vorliegen, bevor die LAG-Kammer ihre Entscheidung trifft. (AZ 18 Sa 1037/15)

Freitag, 4. Dezember 2015 | Autor: Helge Kondring