Corona-Krisenstab Infos vom 2. August
Herne nun in Inzidenzstufe 1
Ab Montag, 2. August 2021, wird die 7-Tages-Inzidenz in Herne (halloherne berichtet täglich) voraussichtlich so lange über zehn liegen, dass die Stadt Herne in die Inzidenzstufe 1 rutscht, teilte die Stadt am Freitag (30.7.2021) mit. Eine entsprechende Information veröffentlichte das NRW-Gesundheitsministerium auf der Homepage. Damit gelten wieder zusätzliche Beschränkungen. Diese gelten so lange, wie das Land NRW und die Stadt Herne beide in Inzidenzstufe 1 liegen. Sollte eine von beiden ein eine andere Inzidenzstufe wechseln, ändern sich die Regelungen.
Update, 2. August 2021, 13 Uhr:
Am vergangenen Freitag (30.7.2021) informierte das NRW-Gesundheitsministerium darüber, dass Herne voraussichtlich ab Montag, 2. August 2021, in die Inzidenzstufe 1 rutscht. Dies wurde nun vom NRW-Gesundheitsministerium bestätigt. Herne ist in der Inzidenzstufe 1, teilte die Stadt mit.
Die Inzidenzstufe 1 bedeutet für Herne:
Das Tragen von medizinischen Masken, Abstände und die einfache Rückverfolgbarkeit von Kontakten ist in vielen Bereichen wieder vorgeschrieben. In öffentlichen Raum dürfen sich fünf Haushalte treffen, ohne Begrenzung der Anzahl der Personen. Alternativ dazu dürfen sich bis zu 100 Personen treffen, die aus unterschiedlichen Haushalten kommen und über einen Negativtestnachweis verfügen.
Masken in Warteschlange und Rückverfolgbarkeit
Auch auf Sportanlagen im Freien gilt die Maskenpflicht in Warteschlangen und die besondere Rückverfolgbarkeit der Kontakte. Zuschauer bekommen fest zugewiesene Sitz- oder Stehplätze. Veranstalter von Sportveranstaltungen legen wie gehabt dem städtischen Fachbereich Sport ein Hygienekonzept vor.
In den Stadtbibliotheken und Museen müssen wieder Kontaktdaten für die Rückverfolgung von Kontakten erfasst werden.
In den Herner Schwimmbädern gilt, dass nur Personen, die getestet, genesen oder vollständig geimpft sind, Zutritt haben. Ausgenommen sind Kinder, die noch nicht zur Schule gehen. Vereine und Teilnehmende von Schwimmkursen sind ebenfalls ausgenommen, wenn sie das Schwimmbad für sich alleine haben. Wer einen negativen Test nachweist, muss auch einen Ausweis vorlegen.
Die genauen Regelungen sind beim Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachzulesen: www.mags.nrw/coronavirusregeln- nrw.