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Die Plakate der Kampagne

Ergebnisse vom Impfgipfel der Stadt mitgeteilt

Herner Adventsimpfen ab 11. Dezember geplant

Wie angekündigt sind zu einem kommunalen Impfgipfel am Mittwoch (24.11.2021) im Herner Rathaus Experten aus Verwaltung, Ärzteschaft, Krankenhäusern und Apothekerschaft zusammengekommen, teilte die Stadt im Anschluss mit.

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Konkret anwesend waren unter Vorsitz von Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda die St. Elisabeth Gruppe, die Evangelische Krankenhausgemeinschaft Herne, Castrop-Rauxel als Träger der Krankenhäuser in Herne, die Kassenärztliche Vereinigung, Vertreter der niedergelassenen Ärzte, Kinderärzte und Zahnärzte sowie der Apotheken, das Gesundheitsamt der Stadt Herne, die Feuerwehr, die Herner Koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI), das Stadtmarketing Herne sowie der Leiter des städtischen Krisenstabs, Dr. Frank Burbulla.

Die Stadt Herne dankt allen, die sich bereits jetzt mit hohem Engagement um die Impfungen verdient gemacht haben und sich auch weiterhin verstärkt engagieren. Gemeinsames Ziel ist es, die ohnehin schon hohe Impfquote in Herne, die bei über 80 Prozent liegt, bis Weihnachten auf 85 Prozent zu bringen und das Boostern zu beschleunigen.

Hoffnung auf Zulassung für 5- bis 11-Jährige

Die Stadt Herne und die Teilnehmenden hoffen, dass noch in diesem Jahr Impfungen von Kindern unter zwölf Jahren zugelassen werden. Die Vorbereitungen darauf, dann die Altersgruppe der 5- bis 11-Jährigen sobald wie möglich impfen zu dürfen, laufen bereits an.

Spezielles Adventsimpfen sowie mehr Öffnungstage der Koordinieren Covid-Impfeinheit (KoCI) sollen die Impfquote in Herne auf 85 Prozent erhöhen.

Zur Erreichung der Ziele sind mehrere konkrete Maßnahmen beschlossen worden:

Die KoCI erweitert ihre Impfangebote am Standort im City Center (halloherne berichtete) auf vier Tage in der Woche. Die Impfstelle in Wanne-Mitte wird an drei Tagen geöffnet und am Cranger Weihnachtszauber an fünf Tagen. Zu den konkreten Öffnungszeiten wird es eine gesonderte Meldung geben.

Mit einer konzertierten stadtweiten Aktion wird das Impfen mit dem Herner Adventsimpfen am Samstag, 11. Dezember 2021, weiter vorangetrieben, kündigte die Stadt an. Die KoCI, die St. Elisabeth Gruppe und die niedergelassenen Ärzte bieten zusätzliche Impfaktionen an. Alle niedergelassenen Hausärzte und Fachärzte werden dazu aufgerufen, sich zu beteiligen.

Bereitschaft von Zahn- und Kinderärzten

Die Zahnärzte und Kinderärzte signalisieren ihrerseits die grundsätzliche Bereitschaft, sich zu beteiligen, sofern es die Rechtslage bis dahin zulässt. Die Evangelische Krankenhausgemeinschaft Herne, Castrop-Rauxel prüft ebenfalls ihre Teilnahme. Teststellenbetreiber werden aufgerufen, sich unter Hinzuziehung von ärztlichem Personal an der Aktion zu beteiligen.

Der Krisenstab der Stadt Herne und die KoCI bereiten Pop-Up-Impfstationen für Kinder von 5 bis 11 Jahren vor, damit das Impfen in dieser Altersklasse nach der erhofften baldigen Freigabe der Impfung für die Altersklasse schnell Fahrt aufnehmen kann.

Bei Bestattungen dürfen Personen mit der 3G-Regel teilnehmen (Symbolbild).

Das Stadtmarketing Herne wird eine Informationskampagne für das Adventsimpfen am 11. Dezember 2021 vorbereiten. Hierfür werden zunächst die bisherigen Impfplakate- und Banner aus dem Stadtgebiet zurückgenommen und eine Kampagne zum Schließen der Impflücke und zum Boostern vorbereitet.

Austausch Anfang 2022 geplant

Anfang 2022 wollen sich die Beteiligten darüber austauschen, ob die gemeinsamen Ziele erreicht werden konnten und besprechen, ob weitere Maßnahmen erforderlich und zielführend sein könnten.

Zusätzlich wurden neue Herner Coronaregeln bekanntgegeben. Mit Wirkung seit Mittwoch (24.11.2021) ist eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in NRW in Kraft getreten (halloherne berichtete). Sie sieht weitreichende Einschränkungen für Ungeimpfte auch in Herne vor.

Beerdigungen: An Beerdigungen dürfen nur noch immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen. Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind durch Anbieter und Veranstalter der Beisetzung zu kontrollieren. Die Besuchenden müssen bei den Beisetzungen die erforderlichen Nachweise mitführen und vorzeigen.

In den städtischen Trauerhallen bleibt es weiterhin bei der Maskenpflicht. Die Maske darf erst abgesetzt werden, wenn der Sitzplatz erreicht ist. Die bisher geltende Mindestabstandspflicht von 1,5 Metern am Sitzplatz gilt nicht mehr.

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Trauungen: An standesamtlichen Trauungen darf nur noch teilnehmen, wer immunisiert oder getestet ist.

Mittwoch, 24. November 2021 | Quelle: Christoph Hüsken / Pressebüro der Stadt Herne
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