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Stellungnahme

Intensivpflegestärkungsgesetz stoppen

„Die Bundesregierung will in Zukunft Menschen, die mit Beatmung in der eigenen Wohnung leben, in Heime verlegen. Wir von Demokratie in Bewegung (DiB) fordern den sofortigen Stopp des umstrittenen Intensivpflegestärkungsgesetzes. Denn das würde ein selbstbestimmtes Leben vieler pflegebedürftiger Patienten und vor allen Dingen von Menschen mit Behinderung weitgehend verhindern. Der zuständige Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, hat einen Gesetzesvorschlag erarbeiten lassen. Dieser regelt, dass Menschen, die mit Beatmung in ihrer eigenen Wohnung leben, grundsätzlich in Heime verlegt werden. Das ist ein Rückschritt in längst überwunden geglaubte Zeiten des Wegsperrens in Heime. Demokratie in Bewegung fordert statt dessen Wahlmöglichkeiten für Betroffene! Menschen mit Beatmungsbedarf haben ein Recht darauf, selbst zu entscheiden, wo sie leben und gepflegt werden wollen.

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Jens Spahn präsentiert mit dem Gesetzesentwurf für dieses Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz einen Entwurf, der häusliche Krankenpflege stark einschränkt. Die aktuell noch mögliche ambulante Krankenpflege ermöglicht es allen pflegebedürftigen Patienten, ganz besonders Menschen mit Behinderungen, die auf eine dauerhafte Beatmung angewiesen sind, ambulant und damit selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben.

Nun soll die stationäre Unterbringung für alle „Versicherten mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege“ zur Regel werden. Menschen mit Behinderung droht damit zum wiederholten Male die Heimeinweisung. Die Begründung allein ist schon eine versuchte Täuschung, dass man angeblich mit diesem Gesetz, die Qualität in der Versorgung verbessern wolle. In Wahrheit, und dies wird nicht einmal abgestritten, geht es um Kostenersparnis. Selbst das Kostenargument ist so falsch wie es schon immer war. Hier werden erneut die Kosten für Bau und Unterhalt dieser Einrichtungen schlicht unterschlagen. In Wahrheit geht es um Personalreduzierung, darum, das plötzlich eine Pflegekraft 20 Menschen mit Beatmungsbedarf allein versorgen soll. Die Menschenwürde und der Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes bleiben auf der Strecke.

Seine Gesetzesidee bedeutet konkret: Menschen mit Behinderungen sollen wieder gegen ihren Willen in vollstationäre Heime oder spezielle Beatmungs-Einheiten weg gesperrt werden. Einen Bestandsschutz für ambulante Regelungen wird es nicht geben. Offensichtlich sollen nur Kinder und Jugendliche, die zu Hause bei den Eltern leben, von dieser Regelung ausgenommen werden. Jens Spahn legt ein Gesetz vor, das zu Willkürentscheidungen von Sachbearbeiter*innen, die über die Zumutbarkeit entscheiden, führen wird.

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Wir befürchten außerdem, dass viele Betroffene dadurch so lange wie möglich eine Beatmung hinausschieben. Sie werden ihr Leben aus Angst, ihr ambulantes, selbstständiges Leben aufgeben zu müssen, riskieren. Demokratie in Bewegung ruft Herrn Spahn dazu auf, dieses Vorhaben sofort zu stoppen!"

Dienstag, 27. August 2019 | Quelle: Demoratie in Bewegung