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Interviews lösen Unterlassungsklagen aus

Die Spannungen zwischen dem siebenköpfigen Betriebsrat des Alten- und Pflegeheims Flora Marzina und der Berliner Betreiberin MK Kliniken AG haben sich nach den Kündigungen der beiden Arbeitnehmervertreter, die demnächst auch noch das Arbeitsgericht Herne beschäftigen werden, weiter verschärft. Die von Regionalleiter Dinkelmann und Rechtsanwalt Bühler vertretene Arbeitgeberin hat am Montag (4.4.2016) im Eilverfahren eine Unterlassungsklage mit dem Ziel angestrengt, den beiden Haustechnikern von der Herner WAZ am 2. März und am 15. März zitierte Äußerungen "als unerlaubte Handlungen, soweit diese im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen," zu untersagen.

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Der von Rechtsanwalt Liebig vertretene und am Dienstag (12.3.2016) bei der ersten Verhandlung vor der 2. Kammer von Richter Kallenberg nicht anwesende Krüger hatte in den beiden WAZ-Artikeln "Verdi greift Betreiber von Senioren-Wohnpark in Herne an" (2.3.2016) sowie "Neue Runde im Streit um die Flora Marzina (15.3.2016) die Pflege als "angespannt, um nicht zu sagen desaströs", und den neuen elektronischen Dienstplan "als manipulierbar bis zum Geht-nicht-mehr" mit Einsicht- und Änderungsmöglichkeiten "für Hans und Franz" bezeichnet. Das habe an anderen MK-Standorten bereits dazu geführt, dass Überstunden "verschwunden" seien.

Eindeutig geschäftsschädigende Werturteile und keine von der Meinungsfreiheit gedeckten Äußerungen, trug MK-Anwalt Bühler der Kammer vor, um wegen möglicher "Wiederholungsgefahr" auch die "Eilbedürftigkeit" zu untermauern. Immerhin habe die Arbeitrgeberseite dem Betriebsratsvorsitzenden eine Unterlassungserklärung mit Frist bis zum 23. März geschickt, auf die Jörg Krüger nicht reagiert habe. "Denn dann wäre das im Vorfeld auch anders zu regeln gewesen," ließ der Anwalt durchblicken, dass eine außergerichtliche Einigung durchaus möglich gewesen wäre. Krügers Anwalt Liebig, der am Mittwoch (13. April) auch Krügers Kollegen Schmidt vor der 1. Kammer von Richterin Rohkämper in gleicher Sache vertritt, bestritt lediglich ein Wort in einem der Zitate. Das Wort "desaströs" habe sein Mandant in Sachen Pflege nicht geäußert.

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Die Kammer, die von vornherein klar gemacht hatte, dass beim jetzigen Stand des Verfahrens erstmal nur über die "Verfahrensart" entschieden werden, fasste in ihrer Beratung einen entsprechenden Beschluss. Die Unterlassungsklage wird zwar weiter als Eilsache behandelt, richtet sich aber nicht mehr gegen Jörg Krüger persönlich sondern im Rahm,en eines betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahrens gegen Jörg Krüger als Betriebsratsvorsitzenden. (AZ 2 GA 13/16)

Dienstag, 12. April 2016 | Autor: Helge Kondring