
5.739-Mal Nutzwert bei Rat und Recht
Jahresbericht der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Herne (VZ) legte im Mai ihren Jahresbericht für das Jahr 2018 vor: Untergeschobene Lieferverträge für Strom und Gas. Dreiste Abzocke auf Marktplätzen im Internet. Trotz High-Speed-Werbeversprechen lahmt es beim Down- und Upload im Alltag. Inkassounternehmen drangsalierten nicht nur mit überzogenen Forderungen, sondern legten mit tückischen Ratenzahlungs-Vereinbarungen weitere Fallstricke aus. Und wieder versuchten Schlüsseldienste, Telefon-Hotline-Betreiber und Schädlingsbekämpfer mit undurchsichtigen Geschäftsmodellen Kasse zu machen. Bei 5.739 Verbraucheranliegen war die Herner Verbraucherzentrale im Jahr 2018 Anlaufstelle für Fragen und Probleme.
Stadt verlängert den Finanzierungsvertrag
Mit 1.068 Rechtsberatungen und -vertretungen hat sie sich zumeist erfolgreich für die berechtigten Ansprüche von Ratsuchenden eingesetzt. Denn in einigen Branchen gelingt es dem Einzelnen immer seltener, sein Anliegen selbstständig beim Anbieter vorzubringen. Deshalb ist es erfreulich, dass die Stadt den Finanzierungsvertrag um weitere 5 Jahre verlängert hat.

Als gefragter Lotse hat sich die VZ auch 2018 gezeigt: Ihre Angebote halfen, um sich gegen Fallstricke des Verbraucher-Alltags zu wappnen und gegen unberechtigte Forderungen zu wehren. „Damit helfen wir keineswegs nur Haushalten mit knappen Kassen, sondern eröffnen beispielsweise auch finanzielle Spielräume, etwa um fürs Alter vorzusorgen, um sich gegen Risiken wie Berufsunfähigkeit abzusichern oder auch in Maßnahmen zur Energieeinsparung zu investieren“, sagt Beratungsstellenleiterin Sigrun Widmann.
Gefragt waren die Hilfestellungen bei ganz unterschiedlichen Ausgangssituationen: Sowohl „Vorinformierte“, die etwa übers Internet schon mögliche Problemlösungen recherchiert hatten und damit gescheitert waren, als auch Ratsuchende, die aufgrund vielfältiger Faktoren nur über ein geringes Potenzial zur Selbsthilfe im Verbraucheralltag verfügen, zählten zu den Kunden der VZ“. Informationen, was seit Mai 2018 für Verbraucher in Sachen neue Datenschutzgrundverordnung wichtig wurde, hatte die VZ ebenso auf dem Schirm wie die Änderungen beim Reiserecht.
Energieberatung / Versorger-Wechsel

Ungewollte Wechsel des Energieversorgers und Vertrags-Umstellungen waren die Dauerbrenner der Beratungsnachfrage. Als Ausgangspunkt dafür ließ sich in der Regel ein Telefonat oder ein Kontakt an der Haustür ausmachen. So sind Verbraucher häufig ungewollt zum Thema Energie angerufen worden. Mal hatten sich die Werbenden als Vertreter eines Energieversorgers, mal als Energieberater oder als Vermittler vorgestellt. Als Grund für die Kontaktaufnahme wurde zumeist ein konkretes Angebot genannt oder auch mit vagen Umschreibungen wie „Preisvergleich“, „Energieberatung“ oder „Aussicht auf Kostenersparnis“ gearbeitet. Auch berichteten Verbraucher, mit dem Hinweis auf ein Gewinnspiel, eine Umfrage oder die Auszahlung eines Guthabens in ein Gespräch verwickelt worden zu sein. Gemeinsames Anliegen dabei war es zumeist, persönliche Daten in Erfahrung zu bringen, um einen Wechsel des Stromanbieters einzuleiten. Diese Intention blieb den Überrumpelten jedoch fast immer verborgen - und wurde erst dann enttarnt, wenn Wochen später überraschend der Vertrag vom bisherigen Anbieter gekündigt wurde oder eine Auftragsbestätigung für einen neuen Vertrag eintraf.
Zudem sorgten intransparente Preisänderungs-Mitteilungen von Energieversorgern für Verbraucherärger: Vier Unternehmen hat die Verbraucherzentrale NRW daher abgemahnt und gegen drei inzwischen auch Klage eingereicht, weil in den Schreiben der eigentliche Zweck so geschickt verschleiert war, dass der Kunde die enthaltene Preiserhöhungs-Ankündigung kaum bemerken konnte. Und so auch sein Sonderkündigungsrecht für den Wechsel zu einem günstigeren Versorger verpasste. Die Beratungsstelle hatte hier anbieterunabhängigen Rat und rechtliche Hilfestellungen parat.
Unseriöse Schlüsseldienste
Undurchsichtige Rechnungen, satte Zuschläge – Beschwerden über Schlüsseldienste mit horrend überteuerten Preisen waren auch 2018 wieder an der Tagesordnung. Die gewerblichen Türöffner verschafften den Ausgesperrten nur gegen sofortige Bezahlung Zugang zur Wohnung. In der Rechtsberatung hat die Beratungsstelle geprüft, ob etwa unerlaubte Zuschläge oder nicht abgesprochene Leistungen berechnet worden waren. Im Hitzesommer des letzten Jahres liefen auch unseriöse Schädlingsbekämpfer heiß, weil sie für die Wespennest-Entfernung horrende Zuschläge verlangt hatten.
Online-Abzocke
Beim Onlineshoppen auf virtuellen Marktplätzen wurde die Hoffnung auf einen billigen Einkauf zum teuren Vergnügen. So hatte die ShoppingApp Wish zwar für Mode über Elektronik bis hin zur Deko fürs Heim zwischen 60 und 90 Prozent günstiger als im stationären Handel offeriert, doch das Ordern der billigen Produkte kam Kunden teuer zu stehen. So beschwerten sich Ratsuchende über überraschend in Rechnung gestellte Zollgebühren, Steuern und Versandkosten, aber auch über monatelange Lieferzeiten und minderwertige Qualität der Waren.
Schon der Name schien Programm: Der Kreditvermittler blitz.credit bot im Internet und via Facebook eine MasterCard Gold und einen Sofortkredit bis zu 7.777 Euro an. Selbst wenn der eigene Finanzrahmen in Schieflage geraten war, verhieß das Angebot den unproblematischen Zugang zum bargeldlosen Bezahlen. Doch nahm die Bestellung häufig einen enttäuschenden Ausgang: Verbraucher erhielten nicht den erhofften Kredit, sondern ein Starterpaket mitsamt Zugangsdaten für die Beantragung einer kostspieligen Prepaid-Kreditkarte. 149,90 Euro Ausgabegebühr mussten bei der Auslieferung per Nachnahme beglichen werden. Wurde die Annahme verweigert, folgten Zahlungsaufforderungen, zusätzliche Mahn- sowie Inkassokosten von bis zu 555,45 Euro. All dies wurde für eine bloße Prepaid-Kreditkarte verlangt, auf die vor der Benutzung erst Geld geladen werden muss – und die anderswo kostengünstiger erhältlich ist. Vom versprochenen schufafreien Sofortkredit sahen Interessenten obendrein nichts. Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert Post vom Inkassobüro zu bekommen - oftmals horrende unberechtigte Gebühren und Drohkulisse inklusive.
Ratenzahlungen
„Wird dann unbedacht eine Ratenzahlungs-Vereinbarung unterschrieben, kommt die Kostenspirale oft erst richtig in Gang“, berichtet Beratungsstellenleiterin Sigrun Widmann. Diese Vereinbarung zum Abstottern müssten säumige Zahler meist teuer erkaufen. So seien hohe Einigungsgebühren zumeist der Preis, um diesen Deal überhaupt abschließen zu können. Obendrein müsste eine Reihe von verklausulierten Erklärungen in den Vordrucken akzeptiert werden - deren nachteiligen Folgen Verbraucher kaum überschauen können.
Bei einem Check von über 200 Ratenzahlungs-Vorschlägen von 45 verschiedenen Inkassobüros hatte die VZ-NRW massenhaft Fallstricke entdeckt. So wurden für eine vorformulierte Ratenzahlungs-Vereinbarung aus einem Computerprogramm in rund 60 Prozent der Fälle Entgelte verlangt, die sich mehrheitlich an der Vergütung von Rechtsanwälten orientierten. Selbst bei kleinen Forderungen schlugen dafür 81 Euro und mehr zu Buche. Unter dem Aktionsmotto „Vorsicht, Inkasso!“ hatte die VZ viele Hilfestellungen parat, um Forderungen zu prüfen und nicht einfach draufloszuzahlen. Denn grundsätzlich gilt: Durch Zahlungsverzug entstehende Kosten dürfen nicht unnötig aufgeblasen werden. Die VZ hat eine zügige gesetzliche Regelung gefordert, dass für Ratenzahlungs-Vereinbarungen keine zusätzlichen Kosten berechnet werden dürfen und diese auch nicht an die ungeprüfte Anerkennung der Forderung gekoppelt sein dürfen.
Telekommunikations-Anbieter

Bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen und -vertretungen standen einmal mehr Probleme mit Telekommunikations-Anbietern im Mittelpunkt. Nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung, Stolperfallen beim Anbieterwechsel - oftmals gab es mit den Unternehmen gleich mehrere Probleme. Anlass für Beschwerden war vielfach, wenn die tatsächliche Leistung und Geschwindigkeit des Internetanschlusses mit den Versprechungen in der Werbung oder des Kundenberaters nicht übereinstimmten. Weil oft mit hohen „bis-zu“-Bandbreiten geworben wurde, war der Frust groß, wenn angepriesene Highspeed-Verbindungen dann im Nutzeralltag als lahme Enten strandeten. Mit einem Informationspaket begleitete die VZ den digitalen Verbraucheralltag, um sich über vertraglich zustehende Geschwindigkeiten zu orientieren. Dabei wurde erklärt, dass das Produktinformationsblatt hierbei verbindliche Grundlage ist und gezeigt, wie man tatsächliche Surfgeschwindigkeiten rechtssicher festhält. Außerdem gab es kompetente Unterstützung bei der gezielten Durchsetzung von Kundenrechten.
Besser heizen
Was läuft im Keller? – Mit dieser Frage hatte sich die Verbraucherzentrale bei ihrer Kampagne „Besser heizen“ aufgemacht, Energieeinsparpotenzialen auf die Spur zu kommen. Denn 60 Prozent aller Heizungen verbrauchen nach heutigem Stand der Technik zu viel Energie. Und schon mit dem einfachsten Schritt, dem Tausch des alten Öl- oder Gasheizkessels gegen moderne Brennwerttechnik, sinkt der Energieverbrauch um ein Viertel.

Plastikmüll
Die Umweltberatung war 2018 unterwegs, um Wege vorzustellen, wie sich Plastikmüll im Alltag reduzieren lässt und hat dazu aufgerufen, keinen Müll über Abfluss und Toilette ins Abwasser zu entsorgen.
Ausblick
Bei Telekommunikationsshops haben wir festgestellt, dass sie bei ihren Informations-Pflichten gegenüber den Kunden beim Vertragsabschluss patzen. Wir haben daher ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei solch komplexen Vertrags-Konstellationen gefordert. Zur Europawahl haben wir gezeigt, wie die Menschen im Alltag von der europäischen Verbraucherpolitik profitieren: von der Deckelung der Gebühren beim Einsatz von Zahlungsmitteln über die Abschaffung der Roaming-Gebühren bis hin zu Vorgaben für energieeffiziente Kühlschränke und Waschmaschinen, wodurch Haushalte bei den Stromkosten kräftig sparen.