halloherne.de lokal, aktuell, online.
Am Wanne-Eickel Hbf täuschten Jugendliche eine Bedrohung mit einem Messer vor, nachdem sie über Gleise gelaufen waren (Symbolbild).

Von Lokführer beim Überqueren von Gleisen am Hbf beobachtet

Jugendliche täuschen Bedrohung mit Messer vor

Am Dienstag (25.3.2025) wurden drei Jugendliche (14,14 und 15 Jahre) von einem Lokführer beim Überqueren der Gleise und dem Betreten eines Gebäudes der Deutschen Bahn AG beobachtet. Anstatt dies zuzugeben, täuschten sie die Bedrohung durch einen Unbekannten vor.

Anzeige: Herner Sparkasse Solit 2025

Gegen 15 Uhr erhielt die Bundespolizei Kenntnis über Jugendliche, die sich am Hauptbahnhof Wanne-Eickel in den Gleisen aufhalten sollen. Als Uniformierte den Bereich der alten Güterabfertigung erreichten, flüchten die besagten Teenager, beim Erblicken der Streife, erneut in das stillgelegte Gebäude der Deutschen Bahn. Die Minderjährigen konnten durch die Polizisten in dem Gebäude angetroffen werden.

Angeblicher Obdachlose bedrohte die Jugendlichen

Auf Nachfrage gaben sie an, von einem Obdachlosen, mit einem Messer bedroht worden zu sein. Dies habe sie zu der Flucht über die Gleise und in das Gebäude veranlasst. Der Wohnungslose soll ihnen in das Gebäude gefolgt sein. Weiter gaben die Deutschen an, dass der Wohnungslose und zehn weitere Personen sich noch in dem Gebäude aufhalten sollen. Das genannte Messer und die hohe Anzahl der vermutlichen Personen im Gebäude veranlassten die Beamten vor Ort, noch weitere Einsatzkräfte hinzuzurufen.

Mit einem hohem Kräfteansatz der Bundespolizei und Unterstützung der Landespolizei wurde das Gebäude durchsucht. Personen konnten nicht angetroffen werden. Die Erziehungsberechtigten wurden über den Sachverhalt telefonisch informiert. Ihre Kinder wurden vor Ort in Richtung Heimat nach Herne und Castrop-Rauxel entlassen.

Anzeige: City Kirmes 2025

Die Bundespolizei schreibt: „Die Behauptung der Bedrohung wird, nach jetzigem Stand der Ermittlungen, als Schutzbehauptung angenommen, so dass die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Vortäuschens einer Straftat und Hausfriedensbruchs einleitete.“

Mittwoch, 26. März 2025 | Quelle: Bundespolizei NRW