Stadtmarketing erläutert den aktuellen Cannabis-Stand
Kiffen auf der Cranger Kirmes
Anfang April 2024 ist das Cannabis-Gesetz in Deutschland in Kraft getreten: Seitdem dürfen sich Bürger legal in der Öffentlichkeit einen Joint anzünden. Aber es gibt Ausnahmen: In der Nähe von Kitas, Schulen, Spielplätzen und Jugendzentren sowie in Fußgängerzonen ist der Konsum verboten. Doch wie sieht es bei größeren Veranstaltungen im Freien, beispielsweise Volksfesten und der Cranger Kirmes aus?
Bei anderen Veranstaltungen wird das Thema bereits hieß diskutiert, hier sind teils schon Entscheidungen gefallen. So soll das öffentliche Kiffen beispielsweise auf der Düsseldorfer Rheinkirmes und dem Münchner Oktoberfest verboten werden – offen sind noch die genaue Umsetzung sowie die Kontrollen. Die Rummelorganisatoren in der NRW-Landeshauptstadt berufen sich beispielsweise darauf, dass viele Kinder vor Ort sind.
Ein Verbot hat ebenfalls die Oberhausener Stadtverwaltung für die Fronleichnamskirmes in Sterkrade ausgesprochen. Der Rummel startete am Mittwochnachmittag (29.5.2024).
Verbot bei den Wanner Mondnächten
Das Stadtmarketing Herne verbietet ebenfalls den Cannabis-Konsum bei den Wanner Mondnächten (halloherne berichtete), die am Freitag und Samstag, 31. Mai und 1. Juni 2024 die Bühne am Buschmannshof rocken. Der Veranstalter beruft sich auf das Hausrecht.
Für die Cranger Kirmes hat sich kürzlich die Herner CDU zu Wort gemeldet (halloherne berichtete). Die Partei setzt sich entschieden gegen den Konsum von Cannabis auf Volksfesten ein. Insbesondere die Cranger Kirmes, das größte Volksfest im Ruhrgebiet, stehe im Fokus der Debatte. Die Christdemokraten sprechen sich für ein striktes Cannabisverbot auf der Kirmes aus, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Besucher zu gewährleisten.
'Feste müssen sicher und angenehm bleiben'
„Volksfeste sind Familienveranstaltungen, bei denen die Sicherheit und das Wohlergehen aller Besucher an erster Stelle stehen müssen. Der Konsum von Cannabis hat auf solchen Veranstaltungen keinen Platz“, so Christoph Bußmann, Parteichef und Fraktionsvorsitzender der CDU Herne. „Wir müssen sicherstellen, dass unsere Feste für alle Altersgruppen sicher und angenehm bleiben."
Doch bekanntlich hat keine Partei bei solchen Entscheidungen das letzte Wort, sondern die Veranstalter. Das sind im Falle der Cranger Kirmes, die von Donnerstag, 1. August, bis Sonntag, 11. August 2024 wieder die Massen anlockt (halloherne berichtete und berichtete), die Stadt Herne sowie das Stadtmarketing Herne.
Austausch mit anderen Veranstaltern
Eine finale Entscheidung sei noch nicht getroffen worden, sagt der Sprecher des Stadtmarketing, Dr. Alexander Christian, auf Nachfrage von halloherne. „Wir werden erstmal unsere Augen auf andere Veranstalter richten und uns anschließend mit ihnen austauschen. Die Sterkrader Kirmes bietet dafür einen ersten Anhaltspunkt“, erläutert er.
Eine endgültige Aussage wird es wohl erst Mitte bis Ende Juli geben, wenn traditionell kurz vor dem Start die letzten Details zum Sicherheitskonzept und weiteren Regelungen bekanntgegeben werden, die für die rund vier Millionen Besucher von Relevanz sind.
Rechtlich hat die NRW-Landesregierung kürzlich bereits Regelungen getroffen. Die sehr sperrig zu lesende „Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung“, kurz COwiVO, wurde vom Gesundheitsministerium in Düsseldorf bereits Anfang Mai implementiert, seit Donnerstag (16.5.2024) gibt es zudem auch einen Bußgeldkatalog, ebenso einen Erlass für größere Events. Letzterer ermöglicht ein generelles Verbot, wenn die Kontrollen zu aufwändig und personalintensiv seien.
Strafen von 50 bis 30.000 Euro
Stellen die Kommunen nach einem Verbot einen Cannabis-Verstoß fest, drohen hohe Strafen. Diese fangen bei 50 Euro (Konsum in Verbotszonen) bzw. 300 Euro (Konsum in der Nähe von Minderjährigen) an, wer illegal Werbung für Marihuana betreibt, wird mit bis zu 30.000 Euro zur Kasse gebeten.
Die schwarz-grüne Landesregierung möchte mit der neuen Verordnung insbesondere Kinder und Jugendliche schützen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont, dass er das Cannabis-Gesetz der Ampelregierung „handwerklich schlecht“ und daher nicht gut findet, es jedoch „konsequent, aber ohne Schaum vor dem Mund umsetzen“ werde. Daher gilt weiterhin erstmal: Cannabis-Konsum ja, aber nur an bestimmten Stellen.