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Kindern eine Chance geben - Pflegeeltern werden.

Pflegefamilie werden

Kindern eine Chance geben

Nicht jedes Kind, jeder Jugendliche hat das Glück, bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen zu können. Es gibt viele Gründe, die es erfordern, Kinder von ihren leiblichen Eltern zu trennen. Ist dies der Fall, können die Kinder für einen kurzen Zeitraum oder auch auf Dauer in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Das sind Familien, die Kinder bei sich aufnehmen, sie versorgen, betreuen und ihnen Liebe schenken, ihnen einen sicheren Ort und eine feste Bezugsperson garantieren. halloherne wollte wissen: Was sind das für Familien? Was bewegt sie dazu fremde Kinder bei sich aufzunehmen. Kinder, die vernachlässigt, seelisch oder körperlich verletzt wurden. Wir haben mit Gorden Stelmaszyk gesprochen. Er ist Leiter des Fachbereichs für stationäre Hilfen für Kinder bei der Interkulturellen Kinder- und Jugendhilfe PlanB, dem Interkulturellen Kinder- und Jugendhilfeträger PLANB Ruhr.

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Was sind Gründe, die dazu führen, dass Kinder von ihren Eltern getrennt werden?

PlanB: Gorden Stelmaszyk, Fachbereichsleitung stationäre Hilfen für Kinder.

Gordon Stelmaszyk: Die Gründe, warum Kinder von ihren leiblichen Eltern getrennt werden, sind vielschichtig. Manchmal ist eine Erkrankung der Eltern oder eines Elternteils der Grund. Ein Beispiel: Muss die alleinerziehende Mutter für eine Operation ins Krankenhaus und gibt es niemanden im Umfeld, der sich um die Kinder kümmern kann, ist eine Bereitschaftspflegefamilie ein gute Alternative. Ist die Mutter wieder auf den Beinen, kommen die Kinder zurück nach Hause. Es gibt aber auch Fälle, in denen Eltern mit der Betreuung und Versorgung der Kinder dauerhaft überfordert sind. Wenn die Unterstützung der leiblichen Eltern durch eine erzieherische ambulante Hilfe, in der Regel eine Sozialpädagogische Familienhilfe, nicht ausreicht, kommt eine Pflegefamilie in Betracht. Dort sind die Versorgung, Betreuung und Entwicklung dauerhaft sichergestellt.

Aus welchen Verhältnissen kommen die Kinder, die in Pflegefamilien untergebracht werden?

Gordon Stelmaszyk: Jeden kann eine Krankheit treffen, davor ist niemand geschützt. Leider nehmen psychische Erkrankungen zu – quer durch die Gesellschaft und völlig unabhängig von den Verhältnissen. Aber auch Armut ist ein wichtiger Aspekt. Verfüge ich über Geld, gerate ich nicht so schnell unter Druck und kann mir einfacher Hilfe holen. Die Kinder, die PLANB in den Pflegefamilien betreut, sind ein Abbild unserer Gesellschaft. Wichtig ist, dass sie ihre Wurzeln pflegen und, wenn möglich, den Kontakt zu ihren leiblichen Eltern halten. Als interkultureller Träger haben wir einen besonderen Blick auf den kulturellen Hintergrund. Es ist uns wichtig, dass zum Beispiel ein Kind mit muslimischen Wurzeln in einer Pflegefamilie lebt, in der seine Herkunft und Kultur respektiert werden.

Wer trägt für diese Verhältnisse die Verantwortung?

Gordon Stelmaszyk: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern. Somit tragen Eltern die Verantwortung für ihre Kinder. Das ist auch gut so. Können sie der Verantwortung alleine nicht nachkommen, werden sie durch den Staat unterstützt. Hier kommt dann das Jugendamt ins Spiel und bietet Hilfen an, um eine Gefährdung der Kinder zu vermeiden.

Wann spricht man davon, dass das Kindeswohl gefährdet ist?

Gordon Stelmaszyk: Zunächst einmal: Eine gesetzliche Definition von Kindeswohlgefährdung existiert nicht. Letztendlich ist es wichtig, dass die Betreuung, Versorgung und Entwicklung eines Kindes sichergestellt sind. Wie unterschiedlich das sein kann, erkennt man schnell: Ein Sechzehnjähriger benötigt weniger Betreuung als ein Kleinkind. Auch bei der Versorgung gibt es altersabhängige Unterschiede. Somit kommt es immer auf den Gesamtzusammenhang an. Die Beurteilung eines Einzelfalls erfolgt immer nach dem Vier-Augen-Prinzip. Das bedeutet, mindestens zwei Fachkräfte aus der Jugendhilfe erörtern die Situation des Kindes, beraten sich und treffen eine gemeinsame Entscheidung. Ist das Kindeswohl gefährdet, wird umgehend gehandelt und der Familie wird intensive Hilfe angeboten. Sind die Eltern nicht zu einer Zusammenarbeit bereit, müssen die Kinder geschützt werden. Dann wird das Familiengericht eingeschaltet. Das Familiengericht entscheidet letztendlich, ob die Kinder weiter in der Familie leben können.

Wer kann Pflegeeltern werden?

Gordon Stelmaszyk: Grundsätzlich kann sich jeder als Pflegeeltern bewerben. Das geht auch als Einzelperson, wenn ich nicht in einer Beziehung lebe. Neben formalen Voraussetzungen – beispielsweise nicht vorbestraft, psychisch gesund – wird auch nach der persönlichen Eignung geguckt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden die Pflegefamilien bei PLANB auf ihre Aufgabe vorbereitet. An mehreren Schulungstagen kommen wichtige Themen zur Sprache. Hier geht es um das Ankommen in einer Pflegefamilie, Bindungsverhalten, besondere Förderbedarfe, finanzielle sowie gesetzliche Rahmenbedingungen und auch den Kontakt zu der Herkunftsfamilie. Wichtig ist auch der Austausch auf Augenhöhe, nämlich zwischen den Pflegeeltern untereinander.

Gibt es unterschiedliche Formen der Pflegefamilien?

Gordon Stelmaszyk: Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Bereitschaftspflege und Dauerpflege. Bei einer Dauerpflege ist der Verbleib des Kindes für eine längere Zeit geplant. Sie ist, wie der Name sagt, auf Dauer angelegt. Das kann bedeuten, dass das Kind bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus bei der Pflegefamilie bleibt. Ein Dauerpflegeverhältnis wird behutsam angebahnt. Das heißt, Pflegekind und Pflegefamilie lernen sich langsam kennen. Es kommt zu Beginn zu einem ersten Kontakt von kurzer Dauer. Man spricht hier von „Sichtkontakt“. Stimmt die Chemie, wird die Intensität der Besuche kontinuierlich erhöht, bis das Kind dann in die Familie wechselt.

Was bedeutet Bereitschaftspflege?

Gordon Stelmaszyk: Bei der Bereitschaftspflege gibt es keine Anbahnungsphase. Auch einen Sichtkontakt gibt es nicht. Das Kind wird kurzfristig von der Bereitschaftspflegefamilie aufgenommen. Meist ist die Unterbringung aufgrund einer Krisensituation in der Herkunftsfamilie notwendig. Der Verbleib in der Bereitschaftspflegefamilie ist nicht auf Dauer vorgesehen. Ist die weitere Perspektive des Kindes geklärt, verlässt das Kind die Bereitschaftspflegefamilie wieder und kehrt, wenn möglich, zu seinen leiblichen Eltern zurück. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Es wird immer im Einzelfall entschieden.

Welche Hilfen erfahre ich, wenn ich eine Pflegefamilie werde?

Gordon Stelmaszyk: Die Hilfen sind trägerabhängig und können sich unterscheiden. Bei PLANB werden die Pflegefamilien intensiv begleitet. Jede Pflegefamilie hat eine persönliche Ansprechpartnerin und eine Co-Beratung. Sie stehen für alle alltäglichen Fragen zur Verfügung und helfen auch bei der Bewältigung von Herausforderungen. Zudem sind sie Mittlerinnen bei den Gesprächen mit dem Jugendamt und begleiten auch die Kontakte mit den leiblichen Eltern. Natürlich erhalten die Pflegefamilien eine Aufwandsentschädigung nach einem festgesetzten Schlüssel. Die Höhe dieses „Pflegegeldes“ richtet sich unter anderem nach der Qualifikation der Pflegeeltern und dem Bedarf des Pflegekindes.

Welche Motivation haben Menschen, Pflegeeltern zu werden?

Gordon Stelmaszyk: Vielen Familien in Deutschland geht es gut. Sie sind zufrieden mit ihrem Leben und dankbar für eine gesunde Familie mit Kindern. Sie werden Pflegefamilien, weil sie der Gesellschaft etwas zurückgeben möchten. Darüber hinaus haben sie die persönlichen Möglichkeiten, einem Kind eine gute Entwicklung zu garantieren, einem Kind, das bisher weniger Glück gehabt hat. Andere Pflegeeltern möchten eine Familie gründen, haben aber keine eigenen Kinder. Die Gründe hierfür sind vielschichtig und oft biologischer Natur. Zunehmend bewerben sich auch gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern. Sie möchten ein Pflegekind aufnehmen und in einer Familie zusammenleben.

Welchen Vorteil hat ein Dauerpflegeverhältnis im Vergleich zu einer Adoption?

Gordon Stelmaszyk: Adoptionen gibt es in Deutschland zunehmend weniger. Die Anzahl der Kinder, die in Pflegefamilien leben, nimmt hingegen zu. Daher entscheiden sich viele Erwachsene für eine Bewerbung als Pflegefamilie, um sich den Wunsch nach einer Familie mit Kindern zu erfüllen. Manchmal klappt das schneller als man glaubt. Als Pflegefamilie werde ich zudem vom Jugendhilfeträger tatkräftig unterstützt, erhalte Beratung und finanzielle Hilfe. Gerade in Krisen ist eine professionelle Unterstützung viel wert.

Wer entscheidet darüber wo ein Kind dauerhaft leben wird?

Gordon Stelmaszyk: Wer das Sorgerecht hat, entscheidet darüber, wo das Kind lebt. Das sind in der Regel die leiblichen Eltern. Man nennt das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Geht es dem Kind in der Familie nicht gut, können die sorgeberechtigten Eltern einen Antrag beim Jugendamt stellen und um Hilfe bitten. Dann wird eventuell geprüft, ob das Kind besser an einem anderen Ort, zum Beispiel in einer Pflegefamilie, aufgehoben ist. Manchmal wird festgestellt, dass das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Das Jugendamt bietet der Familie dann Unterstützung an, um die Gefährdung zu beheben. Sind die Eltern anderer Meinung und wollen keine Unterstützung annehmen, wird das Familiengericht eingeschaltet. Nachdem alle Beteiligten angehört wurden und auch ein Gutachter berichtet hat, trifft das Gericht die Entscheidung, wo das Kind zukünftig leben soll. Oft wird dann eine neutrale dritte Person beauftragt, die elterliche Sorge im Rahmen einer Pflegschaft oder Vormundschaft wahrzunehmen.

Mittwoch, 13. November 2019 | Autor: Carola Quickels