Kindheitspädagoge Nils Kubiak zum Internationalen Tag
Kinderrechte in Kitas
Der Kindheitspädagoge Nils Kubiak, der im Waldorfkinderhaus-Herne e.V. arbeitet, wandte sich wie folgt anlässlich des Tages der Kinderrechte am Sonntag, 20. November 2022, an halloherne:
„Man könnte glauben, sie seien selbstverständlich - die Kinderrechte. Aber dass es diese Rechte überhaupt in einer schriftlich festgelegten Form gibt, dafür haben die Vereinten Nationen (United Nations) gesorgt. Die „Kinderrechte in Deutschland“ feiern im November 2022 ihren 30. Geburtstag. Bereits 1989 beschlossen die UN-Vertreter nach zehnjähriger gemeinsamer Arbeit die Kinderrechtskonvention. 1992 wurde diese von der Bundesrepublik anerkannt.
Die Kinderrechtskonvention ist ein Dokument, welches die kindlichen Bedürfnisse und Interessen hervorhebt. Es ist bedeutsam zu erwähnen, dass dieses Kinderrechte-Regelwerk für alle Kinder weltweit gilt – ganz gleich, wo sie leben, welche Hautfarbe oder Religion sie haben und ob sie Mädchen oder Junge sind. Denn allen Kindern ist eines gemeinsam: Sie brauchen besonderen Schutz und Fürsorge, um sich gesund zu entwickeln und voll zu entfalten. Ihnen genau diesen Schutz zu geben, darum geht es in der Kinderrechtskonvention.
Auch Kinder haben eine geistige Individualität
Jeder Mensch hat das Recht, seine eigene Meinung zu sagen, auch das Kind. Die Gedanken des Kindes sind frei und es darf diese auch äußern. Das Recht der „Freien Meinungsäußerung und Beteiligung“ ist lediglich nur eines der Kinderrechte, welches für die frühpädagogische Arbeit in Kindertagesstätten im Mittelpunkt stehen sollte. In diesem Kontext ist es wichtig, darauf zu verweisen, dass jeder Mensch in seinem intimsten Wesen nach eine geistige Individualität ist - das gilt auch für das Kind, da es genau wie die Erwachsenen den Anspruch auf Individualität in sich trägt und dies bedeutet, dass jeder den Grund seines Daseins in sich selbst hat.
Infolgedessen sollte es in der Arbeit in Kindertagesstätten im Hinblick auf die „Kinderrechte“ und in Bezug auf das „Wohl des Kindes“ in der Erziehung von Kindern als selbstverständlich verstanden werden, einen gemeinsamen Weg dahingehend zu finden, dass das Kind selbst seinen Daseinsgrund frei, individuell und unbeschwert für sich entdecken kann. Wird im Zusammenhang mit den „Kinderrechten“ vom „Wohl des Kindes“ oder vom „Kindeswohl“ gesprochen, ist damit ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln gemeint, welches die an den Grundrechten und Grundbedürfnissen von Kindern orientierte, für das Kind jeweils günstigste Handlungsalternative wählt.
Toleranz, Offenheit und Vielfalt
In frühpädagogischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sollte es fernerhin als Selbstverständlichkeit erachtet werden, dass die Prinzipien „Toleranz“, „Offenheit“ und „Vielfalt“ als Grundsätze der Arbeit gepflegt werden. Es sollte sich zur Aufgabe gemacht werden, den Zusammenhang von Gleichheit und Verschiedenheit auf allen Bildungsebenen auszubalancieren und jedem Menschen das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und individuelle Entwicklung, unabhängig von Heterogenitätsmerkmalen wie ethnisch-kultureller Zugehörigkeit, Gender, sexueller Orientierung und Religion zu ermöglichen. Ziel jedes pädagogischen Handelns muss es sein, jedem Kind geeignete Rahmenbedingungen für seine individuelle Situation und seine Bedürfnisse zu bieten, damit es sich zurechtfinden und wohlfühlen kann.
Dazu gehört überdies ein im pädagogischen Alltag etabliertes, situationsorientiertes und stets für das Kind zugängliches „Beschwerdemanagement“. Dieses sollte es Kindern ermöglichen, sich bei den Erziehern für ihre frühkindlichen Interessen und Rechte starkmachen zu können. Auf diese Weise können für die Kindesentwicklung, insbesondere betreffend der „demokratischen- und partizipativen Bildung“, günstige Voraussetzungen geschaffen werden.
Partizipativ mit Bildungsprozessen umgehen
Für die Arbeit in Kindertagesstätten kann zusammenfassend festgehalten werden, dass jedes Kind in seiner Individualität wahr- und angenommen werden sollte, mit ihm partizipativ in Bezug auf die Bildungsprozesse der Einrichtung umgegangen werden sollte und darüber hinaus ermöglicht werden sollte, dass Barrieren für die Teilhabe kritisch reflektiert und, wenn notwendig, zum Wohl des Kindes verändert werden."