Klage gegen Parfümerie endet in aller Stille
Velbert/Herne. Wie fühlt man sich als Prozessvertreter einer gekündigten Mandantin vor dem Arbeitsgericht, wenn man erst im Gütetermin von der Gegenseite die wahren Kündigungsgründe erfährt? "Sehr überrascht", wie es Rechtsanwalt Schmitz als Prozessbevollmächtigter einer am 11. Dezember 2014 fristgerecht zum 31. Januar 2015 gekündigten Verkäuferin aus der Velberter Filiale der Stadtparfümerie Pieper (Herne) Anfang Februar gegenüber Arbeitsrichterin Große-Wilde in Herne formulierte. (halloherne berichtete am 5. Februar)
Die zum Termin nicht geladene Frau hatte ihrem Prozessvertreter lediglich mitgeteilt, dass sie aufgrund der unzulässigen Weitergabe von persönlichen Rabatten für Einkäufe ihrer Bekleidungs-Abteilung an die Kolleginnen aus der Parfümerie-Abteilung die Kündigung bekommen hatte. Doch das war nur der kleinere Teil der Wahrheit, wie Pieper-Justiziarin Pietsch dem Gericht aber auch dem Klägeranwalt erläuterte.
Denn in der Kasse der Bekleidungs-Abteilung landete das Geld, in einem Fall mehr als tausend Euro für Schals und einen Blazer, eben nicht. "Dort wurden nur Lieferscheine gefunden," so die Pieper-Justiziarin. Und weiter: Um den Schaden zu vertuschen, habe die seit zwei jahren beschäftigte Mitarbeiterin noch Lieferscheine in Anzahlungen umgewandelt. Das habe die 31-Jährige bei ihrer Anhörung durch den Bereichsleiter vor der Kündigung im Dezember mit dem Zusatz auch eingeräumt, "dass sie das wiedergutmachen wollte, wobei ihr aber immer was dazwischen gekommen sei."
Bei diesem Sachverhalt blieb der Richterin nur die Frage, ob die Klägerin "trotz dringenden Tatverdachts und erheblicher Störung des Vertrauens-Verhältnisses" an ihrer Kündigungsschutzklage festhalte. Für den Arbeitgeber spreche auch, dass die Parfümeriekette nicht mal fristlos gekündigt habe. Das könne der Anwalt bis zum 19. Februar mit seiner Mandantin erst mal besprechen.
Dann passierte zwei Monate gar nichts mehr, und das Gericht setzte für Ende April den Kammertermin zur Entscheidung fest und verschob diesen Termin sogar noch einmal auf die erste Maiwoche. Jetzt kann das Gericht die Akte ganz schließen. Es bleibt bei der fristgerechten Kündigung, und Arbeitgeber Pieper rechnet das Arbeitsverhältnis bis Ende Januar auf der Basis eines Monatsgehalts von 1.840 Euro brutto ab. Dazu gibt es noch ein Zeugnis, und das war's. (AZ 3 Ca 4/15)