
Verbraucherzentrale macht Test und stellt Forderungen
Kundenärger in vielen Telefonshops
Kunden und ihre Handy- und Telefonverträge: Häufig hört man darüber Beschwerden. Schließt man im Internet oder per Hotline einen Vertrag ab, gibt es das sogenannte Fernabsatzgesetz, welches dazu berechtigt, nach einem Vertragsabschluss noch eine zweiwöchige Widerrufsfrist zu besitzen. Dies gilt bei stationär abgeschlossenen Verträgen, also beispielsweise in Telefonshops der Betreiber, nicht. Ebenso müssen in diesen Shops seit Dezember 2021 die Mitarbeiter den Kunden vor Abschluss eine Vertragszusammenfassung vorlegen, auf denen alle relevanten Details sichtbar sein müssen.
Anlässlich des jährlichen Weltverbrauchertages am Dienstag, 15. März 2022, hat die Verbraucherzentrale NRW 198 Telefongeschäfte getestet - in Herne davon fünf. Das Ergebnis ist ernüchternd, sagt die Leiterin der Herner Verbraucherzentrale, Veronika Hensing, im Gespräch mit halloherne.
Regelung soll Vertragsdetails aufdecken
„Wir haben, sozusagen undercover, zwei Shops von O2, einen der Telekom, einen von yourfone und einen von Vodafone getestet. In keinem der Geschäfte haben wir eine Vertragszusammenfassung erhalten. Die Regelung gibt es zwar noch nicht so lange, dennoch ist sie vorgeschrieben“, berichtet Veronika Hensing. Diese Übersicht soll Vergleiche zwischen unterschiedlichen Anbietern einfacher machen und mögliche versteckte Kosten in den Vertragsdetails aufdecken. „Viel zu oft verlassen Verbraucher mit überteuerten Verträgen und Zusatzleistungen, die sie gar nicht benötigen, das Ladenlokal.“

Daher rät Hensing: „Kunden sollten sich unbedingt im Voraus Gedanken machen: Was brauche ich? Darunter fallen einerseits das mögliche neue Handy als Endgerät, das benötigte Datenvolumen, wie stark oder schwach ist der Empfang und welche Kosten bin ich bereit zu zahlen.“ Nur in einem Shop sei sie ausführlich und zufriedenstellend beraten worden.
'Man lässt sich einlullen'
„Ich bin da ganz offen hereingegangen. Ich war aber überrascht, wie schnell man in einem persönlichen Gespräch ist und sich dann vom Verkäufer einlullen lässt. Die sind da sehr kreativ und schlagen Dinge vor, die man meist gar nicht braucht. Insgesamt waren die Beratungen sehr unseriös“, bilanziert die Leiterin der Herner Verbraucherzentrale.
Neu ist auch, dass sich abgeschlossene 24-Monatsverträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur noch um jeweils einen Monat verlängern dürfen und somit eine Frist von einem Monat zur Kündigung bleibt - vorher waren Kunden, wenn sie nicht rechtzeitig kündigten, weitere zwölf Monate an den Anbieter gebunden. Das neue Gesetz gilt auch für bestehende Verträge, die vor Ende 2021 abgeschlossen wurden.

Ebenso wird der Zeitpunkt des möglichen Vertragsendes sowie die Kündigungsfrist nun auf jeder Rechnung angegeben. Ferner gilt für am Telefon abgeschlossene Verträge, dass Kunden den neuen Kontrakt nochmal bestätigen müssen, bevor er gültig wird.
Anbieter wurden abgemahnt
Aufgrund der Erfahrungen in den Stichproben hat die Verbraucherzentrale NRW die drei großen Anbieter Telefonica (O2), Telekom und Vodafone dahingehend abgemahnt, dass die Mitarbeiter den Kunden in den Shops die Vertragszusammenfassungen aushändigen: „Die wollen sich einfach diese Arbeit nicht machen, da der Kunde womöglich im Anschluss doch einen anderen Anbieter nimmt“, mutmaßt die Chefin der Herner Verbraucherberatung gegenüber halloherne.
„Ebenso fordern wir von der Politik das Fernabsatzgesetz auch auf stationäre Shops umzumünzen - das heißt, dass auch bei vor Ort abgeschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt“, betont Veronika Hensing und hofft auf baldige Veränderungen. Manch einer würde sich im Nachgang zu Hause die Frage stellen, ob der Vertragsabschluss nun vielleicht doch falsch war - bislang gibt es dann aber kein Zurück mehr.
Bei Ärger mit dem Handyvertrag hilft die Beratungsstelle Herne per Mail, telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Kontaktdaten finden Ratsuchende unter www.verbraucherzentrale.nrw/herne.