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Lohnsteuer-Freibeträge können bereits für 2017 beantragt werden.

Lohnsteuer-Freibeträge für 2017 beantragen

Beim Finanzamt Herne haben Bürger von seit Ende September 2016 die Möglichkeit, Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2017 zu beantragen. Wie schon im letzten Jahr können Arbeitnehmer mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2017 einen Freibetrag gleich für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren erhalten. Eine einjährige Berücksichtigung ist allerdings ebenso möglich wie die spätere Änderung eines einmal beantragten Freibetrags. Um sicherzustellen, dass der Freibetrag gleich ab Jahresbeginn berücksichtigt wird, sollte dieser rechtzeitig beantragt werden, weil die Übermittlung an den Arbeitgeber nur einmal monatlich erfolgt.

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Die Freibeträge sowie alle für die Berechnung der Lohnsteuer wichtigen Daten werden als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebern zum Abruf bereitgestellt. Ein Freibetrag kann gewährt werden, wenn die abziehbaren Aufwendungen insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen. Bei der Berechnung dieser Antragsgrenze zählen Werbungskosten allerdings nur mit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1.000 Euro übersteigen. Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren können aber auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt sowie die Zahl der Kinderfreibeträge oder die Steuerklassen geändert werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

"Auch in diesem Jahr sollten alle Arbeitnehmer prüfen, ob sie durch die Berücksichtigung eines Freibetrags ihre monatliche Steuerbelastung mindern können", sagte Peter Niedenführ, Leiter des Finanzamts Herne. Dabei wies Niedenführ auf die Vorteile des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens hin. Dadurch, dass der Arbeitgeber den vom Finanzamt bestätigten Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöhe sich das monatliche Nettoeinkommen. "Arbeitnehmer können so früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um Erstattungsansprüche mit der Steuererklärung geltend zu machen", so Niedenführ weiter.

Die Anträge können auch auf dem Postwege gestellt werden. Die dafür erforderlichen Formulare sind nicht nur im Finanzamt, sondern auch im Internet unter www.finanzverwaltung.nrw.de erhältlich. Um Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden, sollten alle erforderlichen Unterlagen und Belege zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. Wer für 2016 bisher noch keinen Ermäßigungsantrag gestellt hat, kann dies bis spätestens zum Mittwoch, 30. November 2016, nachholen.

Mittwoch, 28. September 2016 | Quelle: Finanzamt Herne